Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, die nationalen Regelungen an die Durchführungsverordnung der EU-Kommission anzupassen.
Konkret bedeutet dies, dass der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft erschwert würde.
Die FDP-Bundestagsabgeordnete Carina Konrad kritisierte dies als "herben Rückschlag für die Digitalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus in Deutschland". Sie forderte Julia Klöckner in einem offenen Brief dazu auf, sich für eine Korrektur des Entwurfs im Sinne der Branche einzusetzen.
Keine gezielte Düngung mehr?
Im Einzelnen kritisierte Konrad, dass es für die Landwirtschaft nicht mehr möglich sein würde, mit Drohnen Nützlinge abzuwerfen, gezielt zu düngen und partiellen Pflanzenschutz zu betreiben. Sie befürchtet, dass für Ausbringungsarbeiten dann Sondergenehmigungen eingeholt werden müssten. Legal könnten Landwirte dann nur noch Beobachtungsflüge, Aufzeichnungen und Wildschutz in Wiesen mit Drohnen durchführen.
Laut Konrad gäben die EU-Regelungen jedoch Spielraum, um Drohnen im Pflanzenschutz standardmäßig einzusetzen. In anderen Ländern werde dieser bereits genutzt. Der Referentenentwurf konterkariere das Vorhaben des BMEL, sich für die Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau einzusetzen und Drohnen insbesondere für die Bewirtschaftung von Steillagen zu fördern.