Neu gebauter Stall, Tierwohl

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Christel Grommel | am

Umbau Nutztierhaltung: Klöckner stellt Folgenabschätzung vor

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die rechtlichen Bedingungen bereits geprüft. Nun liegt auch eine Folgenabschätzung des Thünen-Instituts vor.

Die wissenschaftliche Folgenabschätzung zu Auswirkungen auf die Branche, auf die Betriebe und die Verbraucher bekräftigt das Vorgehen des Bundesministeriums beim Umbau der Tierhaltung. Das hier sind die wesentlichen Ergebnisse:

  • Sofern die Politik den gesamten Nutztiersektor Deutschlands in einem überschaubaren Zeitraum auf ein deutlich höheres Tierwohlniveau bringen möchte, ist staatliches Eingreifen nötig. Der Vorschlag des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, die gesellschaftlich erwünschte Transformation des Nutztiersektors mit einer Kombination aus Anreiz- und Gesetzesmaßnahmen vorzunehmen, ist ein wirtschaftlich schlüssiges Maßnahmenbündel.
  • Wenn es keine Umsetzung einer solchen nationalen Nutztierstrategie gibt, werden sich die Landwirte aufgrund der anhaltenden Verunsicherung weiterhin mit Investitionen in die Tierhaltung und Tierwohl zurückhalten.
  • Landwirte brauchen Verlässlichkeit beim Umbau: Es ist wichtig, dass der Staat mit jedem einzelnen investierenden Unternehmen einen Vertrag über die Förderung schließt. Die in der EU-Finanzplanung üblichen Perioden reichen hier nicht aus.
  • Ohne Tierwohlkennzeichen wird eine Transformation nicht gelingen. Denn die Verbraucher müssen am Produkt erkennen können, wo mehr Tierwohl angewandt wurde.
  • Die Umstellung der Praxisbetriebe sollte durch umfassende Begleitforschungsmaßnahmen flankiert werden, damit eine möglichst große Transparenz über die Folgen (a) für das Tierwohl und (b) für die betriebliche Rentabilität hergestellt wird.

 

Neue Finanzierungsmodelle notwendig

Julia Klöckner wies darauf hin, dass mehr Tierwohl nicht allein die Angelegenheit der Tierhalterinnen und Tierhalter sein könne. "Es bedarf neuer Finanzierungsmodelle. Die rechtlich geprüften Vorschläge liegen auf dem Tisch." Sie drängte darauf, sich noch in dieser Legislaturperiode auf einen Weg zu einigen. 

Folkhard Isermeyer, Präsident des Thünen-Instituts, betonte die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanzierung: "Wenn gesellschaftlich gewollt ist, dass künftig alle Nutztiere in Deutschland auf ein deutlich höheres Tierwohlniveau kommen, dann lässt sich dieses Ziel nicht allein über den Markt erreichen. Unsere Folgenabschätzung zeigt: Der Staat sollte perspektivisch die Tierwohlauflagen erhöhen und die Landwirte durch verlässliche Tierwohlprämien in die Lage versetzen, die erhöhten Kosten zu tragen."

Isermeyer wies darauf hin, dass ab 2030 die Stufe 0 und ab 2040 die Stufe 1 nicht mehr erlaubt sein werden. Das ginge dann deutlich über erst im vergangenen Jahr verabschiedete Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinaus, die auch schon erheblichen Investitionsbedarf für die Betriebe bedeute. "Wir haben über alle Szenarien hinweg berechnet, dass das ungefähr drei bis vier Milliarden Euro pro Jahr kosten wird. Wenn man es umrechnet auf eine Mahlzeit pro Tag, sind es fünf Cent pro Mahlzeit."

Mit Material von BMEL, dpa

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