Das Bundesfinanzministerium hat in enger Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung auf 9,5 % senken soll. Massiver Druck dazu kommt von EU-Ebene.
Bundesfinanzministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium wollen den Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung von derzeit 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent absenken. Für die pauschalierenden Landwirte bzw. Forstwirte bedeutet das eine steuerliche Mehrbelastung von rund 95 Millionen Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die beiden Ressorts am Montag (4. Oktober) mit Frist von nur einem Tag in die sogenannte Verbändeanhörung gegeben haben und der agrarheute vorliegt.
Warum der hohe Druck zur Anpassung der Umsatzsteuerpauschalierung?
Die für eine Verbändeanhörung ungewöhnlich kurze Frist zeigt, wie hoch der politische Druck ist. Ein vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Umsatzsteuerpauschalierung hatte zeitweilig geruht, läuft aber, wie das Bundesfinanzministerium gegenüber agrarheute bestätigte, mittlerweile weiter.
Bereits am 13. Oktober 2021 soll der Gesetzentwurf ins Bundeskabinett. Beschlossen werden muss das Gesetz, das als Ziel die Anpassung des Durchschnittssatzes bei der Umsatzsteuerpauschalierung hat, laut Finanzministerium spätestens bis zum Jahresende. Tritt es zum 1. Januar 2022 in Kraft, so soll der neue Durchschnittssatz erstmals für Umsätze nach dem 31. Dezember 2022 gelten.
Wie soll die jährliche Änderung des Durchschnittssatzes der Umsatzsteuerpauschalierung ablaufen?
Künftig soll laut dem Gesetzentwurf der Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft jährlich angepasst werden. Dabei sollen die Vorsteuern aller pauschalierenden Land- und Forstwirte zu den Umsätzen aller pauschalierenden Land- und Forstwirte jeweils für eine Dreijahreszeitraum ins Verhältnis gesetzt werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Die Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte wird dabei anhand der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung für Deutschland (LGR) und der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) ermittelt. [...] In die Berechnung fließen die letzten drei Jahre ein, für die sowohl die LGR als auch die Umsatzsteuerstatistiken vorliegen (gewogener Durchschnitt)." Den neuen Durchschnittssatz wird das Bundesfinanzministerium dann bis zum 30. September jeden Jahres bekannt geben. Der neue Satz gilt dann jeweils ab 1. Januar des Folgejahres.
Warum ist die Anpassung der Umsatzsteuerpauschalierung politisch so brisant?
Mit dieser neuen Berechnungsmethode folgt die Bundesregierung der Argumentation des Bundesrechnungshofes. Noch bis vor einigen Jahren hatte die Regierung diese abgelehnt, unter dem Druck des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH jedoch ihre Position geändert. Im Mai hatten mehrere Agrarpolitiker der Unionsfraktion die Pläne von Bundesfinanzministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium zur regelmäßigen Anpassung des Durchschnittssatzes bei der Umsatzsteuerpauschalierung noch scharf kritisiert.
Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hatte damals eine Prüfung der Berechnungsmethode angekündigt. CSU-Agrarpolitiker Max Straubinger sprach von einer de facto Abschaffung der Pauschalierung, weil die jährliche Umstellung auf einen neuen Durchschnittssatz durch hohe Bürokratie- und Umstellungskosten die Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte unattraktive mache.