In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerpauschalierung beschlossen.
Konkret sind im heute beschlossenen Gesetzentwurf die folgenden Punkte verankert:
- Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird festgelegt auf 9,5 Prozent, wie auf Grundlage der Bundesrechnungshofmethode berechnet.
- Im Gesetz wird die jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes, die Berechnungsmethode sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag festgeschrieben.
- Sollte sich bei der jährlichen Überprüfung des Durchschnittssatzes eine Anpassung ergeben, ist die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament im Rahmen des dann erforderlichen Gesetzgebungsvorhabens einzubinden.
Forderung der EU-Kommission
In einer Videokonferenz des Bundesministeriums mit den Berufsverbänden war man sich einig, dass die Klage der EU-Kommission abgewendet und das Risiko von Rückzahlungen im Beihilfeverfahren nicht eingegangen werden sollte. Deshalb sei es angeraten, die Forderung der Kommission nach einer gesetzlichen Neuregelung mit Anpassung des Pauschalierungssatzes bis zum 1. Januar 2022 zu erfüllen, so das BMEL in einer Pressemitteilung.
Zudem gab das BMEL an, dass Julia Klöckner eine noch weitere Absenkung des Pauschalierungssatzes verhindert habe.
Auch einen im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen Automatismus ohne Parlamentsberatung habe sie abgelehnt und das BMF zu einer belastbaren Berechnungsmethode bewegt.