Umweltminister Olaf Lies will die Sicherung der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) in Niedersachsen zu Ende bringen und das Verfahren bis zum Sommer abschließen.
Man sei auf der Zielgeraden, so Lies: "Die Landkreise und zuständigen Städte haben in den zurückliegenden drei Jahren unter Hochdruck an der Sicherung der FFH-Gebiete gearbeitet. Diese Anstrengungen haben bei dem ganz überwiegenden Teil bereits zum Erfolg geführt."
In 33 von 385 Gebieten fehlt die Sicherung noch. Bis spätestens Mitte Juli diesen Jahres soll das geschehen sein. Dazu wurde eine entsprechende Weisung auf den Weg gebracht.
Man behalte sich auch vor, Landkreise und Städte durch bindende Weisung zu verpflichten, rechtskonforme Sicherungsverordnungen direkt zu veröffentlichen und dann in Kraft treten zu lassen. Dazu kam es bereits in der vergangenen Woche im Landkreis Gifhorn, den das Umweltministerium zu einer Zustimmung der Sicherungsverordnung angewiesen hatte.
"Mit großer Konsequenz vorgehen"
Im Frühjahr 2020 hatte das Ministerium die noch säumigen Landkreise und Kommunen bereits angewiesen, die in Ihrem Gebiet befindlichen FFH-Gebiete bis Mitte Juli 2020 zu sichern. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte es dann einen Aufschub bis Oktober gegeben.
Bereits seit 2015 läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Mit Blick auf den Natur- und Artenschutz und genauso die drohende Klage der Europäischen Kommission werde man mit großer Konsequenz vorgehen und dafür Sorge tragen, dass die Sicherung bis zum Sommer abgeschlossen wird, so Lies.
Er betonte, dass die EU-rechtlich geforderte Sicherung der FFH-Gebiete je nach Meldezeitpunkt der niedersächsischen FFH-Gebiete an die EU-Kommission eigentlich bereits im Jahr 2010 bzw. 2013 hätte abgeschlossen sein müssen.
Das sind die konkreten Punkte der Weisung
- Erstellung der Verordnungsentwürfe bis 31.03.2021, die als beratungsreifer Entwurf den politischen Gremien zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden können.
- Bis spätestens zum Beginn der Sommerpause 2021 der kommunalpolitischen Gremien müssen alle Verordnungen zu den zu sichernden FFH-Gebieten beschlossen sein.
- 14-tägige Berichtspflicht über den Fortschritt der Verordnungsentwürfe an das Umweltministerium
- Vorbehalt weiterer Schritte, um für einen Abschluss der Sicherung bis zum Beginn der Sommerpause 2021 durch die kommunalen politischen Gremien Sorge zu tragen.