Umweltminister Olaf Lies im Landtag Niedersachsen

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Anne-Maria Revermann | am

Windenergie und Artenschutz: Das sind die wichtigsten Beschlüsse

Die Umweltminister haben die Weichen für den Ausbau der Windenergie gestellt und Standards für den Artenschutz festgelegt. Vögel sollen unter anderem besser vor Kollisionen mit Windrädern geschützt werden. Auch Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen sollen vereinheitlicht werden.

Am Freitag (11. Dezember) wurden innerhalb der Umweltministerkonferenz (UMK) wichtige Weichen für den dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie in Niedersachsen gestellt. Auch für den ebenso wichtigen Artenschutz sind Standards festgelegt worden.

Vor allem bei Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen solle nun endlich wieder mehr Tempo aufgenommen werden, so Niedersachsens Umwelt-und Energieminister Olaf Lies.

Windenergie massiv ausbauen

Mit dem Niedersächsischen Klimagesetz habe Niedersachsen ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz abgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Niedersachsen zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien bestehen.

"Auch das können wir nur mit einem massiv verstärkten Ausbau vor allem der Windenergie erreichen“, so Olaf Lies. In der UMK wurde am Freitag ein sogenannter Signifikanzrahmen erarbeitet. Hier werden notwendige Antworten zur Konkretisierung des Tötungsrisikos für Vögel in Bezug auf Windenergieanlagen gegeben.

Windenergie und Artenschutz: Das sind die wichtigsten Punkte

Der Signifikanzrahmen zur Windenergie und Artenschutz beinhaltet folgende Punkte:

  1. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen durch die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens der Länder für die Standardisierung und für Vollzugshinweise.
  2. Die UMK geht davon aus, dass grundsätzlich auch eine Neujustierung des Verhältnisses unterschiedlichster Schutzgüter erforderlich sein wird, um den Herausforderungen zum Klimaschutz und der biologischen Vielfalt gerecht zu werden. Sie sieht sich in der Verantwortung, diese Neujustierung aktiv anzugehen und gemeinsam zu gestalten.
  3. Repowering von Altanlagen auf häufig gut akzeptierten Standorten habe große Chancen. Die UMK hält hier Verfahrenserleichterungen für wichtig.
  4. Die konstruktive Rolle der Naturschutzverbände und der Energiewirtschaft beim naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung wird unterstrichen. Die UMK sieht in ihnen wichtige Partner bei der Weiterentwicklung von Standards für Genehmigungsverfahren.
  5. Die UMK beauftragt eine Lenkungsgruppe, bestehend aus den Amtschefinnen und Amtschefs der Umweltressorts des Bundes und der Länder, die unterschiedliche Arbeitspakete bearbeiten sollen - zum Beispiel im Hinblick auf das Repowering und der systematischen Ermittlung von Todesursachen kollisionsgefährdeter Vogelarten.
Mit Material von MU

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