In der Nacht zum 7. April 2021 wurde innerhalb des Territoriums des Rodewalder Rudels nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet.
Das Niedersächsische Umweltministerium informierte heute (7. April) über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für einen Wolf des Rodewalder Rudels.
Der Kadaver wird aktuell vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe wird eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft wird aller Voraussicht nach Ende der kommenden Woche feststehen.
Vermehrt Übergriffe
Seit dem Frühjahr 2018 war es im Territorium des Rodewalder Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen. Dabei hatten Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern wiederholt Rinderherden angegriffen. Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern ging hervor, dass der Leitwolf des Rudels, der Rüde GW717m, an den Rissereignissen überwiegend beteiligt war.
Ende Januar 2019 wurde daher erstmalig eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Leitrüden erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen und inakzeptablen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte große Huftiere gewürdigt.
1,25 Mio. Euro Kosten durch das Rudel
Seit 2017 bis zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung waren im Territorium insgesamt 82 Schafe, zwei Ziegen, ein Alpaka, drei Ponys, zwei Pferde, 17 Kälber und fünf Rinder zu Schaden gekommen.
Die durch das Rodewalder Rudel verursachten Kosten (direkte Schäden und spezifische Präventionsleistungen) belaufen sich auf derzeit überschlägig auf 1,25 Millionen Euro. Die letzten Nutztierschäden wurden im März 2021 aus dem Heidekreis gemeldet. Auch hier wurde neben GW717m ein Nachkomme des Rüden genetisch nachgewiesen.