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Wolf doch nicht bejagen? Bund erteilt Niedersachsen eine Absage
Der Wolf soll in Niedersachsen ins Jagdrecht. Doch der Bund ist dagegen - und Weidetierhalter fassungslos.
Erst kürzlich sollte der Wolf in Niedersachsen ins Jagdrecht aufgenommen werden, doch nun stellt sich das Bundesumweltministerium quer. Der Bund erteilt dem Anliegen der niedersächsischen Landesregierung, die Wolfspopulation durch kontrollierten Abschuss regulieren zu dürfen, eine Absage und verweist dabei auf die vorhandenen, europäischen Richtlinien. Das entsprechende Gesetz, sprich: den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, wolle der Bund nicht im Alleingang ändern.
Deutsche Weidetierhalter sind empört über diese Nachricht und werfen dem Bundesumweltministerium vor, sie im Stich zu lassen. Die Weidetierhaltung von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden werde für die Wölfe geopfert, lautet ihr Vorwurf.
Wolf unterliegt ganzjähriger Schonzeit
Selbst wenn der Wolf in das niedersächsische Jagdrecht aufgenommen werde, dürfe er nicht gejagt werden. Denn als streng geschützte Art unterliege der Wolf einer ganzjährigen Schonzeit, so eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums auf Anfrage des NDR. Das bedeutet: Ein präventiver Abschuss von Wölfen wäre "ohne Anlass" nicht erlaubt, selbst wenn die Population als günstig eingestuft würde. Denn mit der sogenannten EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie wäre dies nicht vereinbar und somit rechtlich ausgeschlossen.
Schon aus diesem Grund hält das Bundesumweltministerium es für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Ein nationaler Alleingang sei unmöglich. Denn es gelten europaweit einheitliche Richtlinien. Niedersachsen allein könne demnach nicht bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gebe, heißt es hier weiter.
Weidetierhalter sind wütend
„Als Schäfer und Weidetierhalter sind wir nur noch fassungslos und wütend, weil wir uns im Klaren sind, dass die Bundesumweltministerin unsere Weidetiere nicht schützen wird, sondern immer schlimmeren Gefahren aussetzt", heißt es in einen offiziellen Schreiben des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung e. V.. Ein guter Ansatz wäre ihrer Meinung nach, das Raumplanungskonzept des Deutschen Jagdverbandes, wonach in urbanen Gebieten oder bei Weidetierhaltung keine territorialen Wolfsrudel mehr geduldet werden sollten.
Zum Schutz der Weidetiere fordern die Tierhalter zudem ein aktives Wolfsmanagement: Zuerst müsse die FFH-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Bei der Umsetzung wurden die Entnahmeregeln, die die Schutzjagd ermöglichen, nicht berücksichtigt. Dies sei nachzuholen, so der Verein.