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Ältere Photovoltaikanlagen: Bis Ende Januar 2021 registrieren
Wer Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist, muss sie bis zum 31. Januar 2021 in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen.
Für ältere Solarstromanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Photovoltaikanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ohne Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr.
Für die Registrierung müssen nur wenige Daten eingetragen werden. Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon seit Februar 2019. Sie müssen einen Monat nach Inbetriebnahme im Register eingetragen werden. Die Marktstammdaten-Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke und Solarstromspeicher.
Was ist ein Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister, abgekürzt MAStR, ist das zentrale Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen Strom- und Gasmarktes und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im Februar 2019 startete das für die Registrierung vorgesehene Webportal der Meldestelle und löste alte Anmeldeformalitäten ab.
Auch Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Solarstromanlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das Register erfolgt nicht. Sogar Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden.
Ohne Nachregistrierung fließt kein Geld
Eigentümer kennen die Nachregistrierungspflicht oft nicht oder haben sie nach fast zwei Jahren wieder vergessen. Um diese Informationslücke zu schließen, wurden die Betreiber von Bestandsanlagen von den Netzbetreibern in Deutschland schriftlich darüber informiert, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen.
Wer das Schreiben erhalten hat, muss sich nun schleunigst registrieren. Alle anderen sollten zur Sicherheit prüfen, ob dies bereits erfolgt ist. Mitte November waren bundesweit rund 300.000 Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, noch nicht im Marktstammdatenregister eingetragen.
Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, stoppt der Netzbetreiber die Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Konsequenzen gelten zumindest vorübergehend: Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung im Datenregister nachholt, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen Vergütungen. Über die Einspeisevergütung refinanzieren die Anlageneigentümer die Investition in die Anlage. Wer nicht nachmeldet, riskiert ein Verlustgeschäft mit seiner Solaranlage. Wer verspätet nachmeldet, kann möglicherweise ausstehende Raten für die Anlage nicht bezahlen.
Marktstammdatenregister: Solarstromanlagen und -speicher anmelden
Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen bis 31. Januar 2021 im zentralen Marktstammdatenregister registriert sein. Unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR können alle Daten eingegeben werden.