Masken im Auto dabei? Führerscheinumtausch steht an? Das Jahr 2023 ist gestartet und es gibt einige Neuerungen.
Insgesamt acht Punkte hat der Club in einer Mitteilung zusammengestellt. Die umfassen:
- CO2 -Bepreisung von Kraftstoffen
- Erste-Hilfe-Kasten
- Führerscheinumtausch
- HU-Plakette
- Mautgebühren im Ausland
- Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
- Typklasseneinstufungen
- Umweltbonus
Kraftstoffe
Aufgrund anhaltend hoher Energiekosten wird die Anhebung des CO2 -Preises von jetzt 30 auf geplante 35 Euro pro Tonne CO2 um ein Jahr verschoben. Damit bleibt es im kommenden Jahr bei einem unveränderten CO2 -Preis von 30 Euro für Sprit wie auch Heizöl und Gas.
Erste-Hilfe-Kasten
Bereits seit Februar 2022 in Kraft, jedoch mit Übergangsfrist bis zum 31. Januar dieses Jahres versehen ist die geänderte DIN 13164:2022. Diese regelt in Deutschland, was in einen Kfz-Verbandskasten gehört. So muss das Erste-Hilfe-Set fürs Auto um zwei medizinische Gesichtsmasken ergänzt werden. Wichtig: Sie müssen den Typ I DIN EN 14683 erfüllen und staubgeschützt verpackt sein. Hierbei handelt es sich um einfache OP-Masken; FFP2-Masken sind nicht erforderlich. Darüber hinaus sieht die geänderte Norm den Wegfall eines von zwei Dreiecktüchern sowie des kleineren Verbandtuchs vor.
Führerscheinumtausch
Schon länger auf Deutschlands Straßen unterwegs? Dann steht vielleicht 2023 der Führerscheinaustausch an – weg vom grauen oder rosafarbenen Papierführerschein hin zum „Lappen“ im Scheckkarten-Format. Noch bis zum 19. Januar haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 noch Zeit dafür. Im Anschluss daran können diejenigen, die zwischen 1965 und 1970 geborenen sind, ihren neuen Führerschein abholen. Kostenpunkt: 25 Euro. Er ist für 15 Jahre gültig. Wer nicht eintauscht, muss bei Kontrolle mit einem Verwarngeld rechnen.
Neue EU-Führerscheine
HU-Plaketten
Für sämtliche Fahrzeuge mit rosafarbener HU-Plakette steht 2023 die Hauptuntersuchung an. War diese erfolgreich, gibt es eine orangefarbene Plakette, die die nächste HU im Jahr 2025 anzeigt.
Mautgebühren im Ausland
Für europäische Länder, in denen eine Mautpflicht gilt, wird eine neue Vignette benötigt. In der Schweiz kostet die Jahresvignette wie im Vorjahr 40 Franken (bzw. umgerechnet 42 Euro). Im Laufe des Jahres soll auch hier die E-Vignette eingeführt werden, über den genauen Zeitpunkt wird der Schweizer Bundesrat jedoch nach Informationen des Automobilclubs KS noch entscheiden. Etwas teurer wird das österreichische „Pickerl“, das 2023 in der Farbe Purpur daherkommt: Für zehn Tage kostet die Vignette im kommenden Jahr 9,90 Euro, für zwei Monate 29 Euro. Die Kosten für die Jahresvignette betragen 96,40 Euro. Motorradfahrer bezahlen in der Alpenrepublik entsprechend 5,80 Euro (zehn Tage), 14,50 Euro (zwei Monate) bzw. 38,20 Euro für ein Jahr.
Wer in Slowenien unterwegs ist, benötigt die ausschließlich digital erhältliche Vignette. Diese schlägt mit 15 Euro für sieben Tage oder 30 Euro für einen Monat zu Buche. Ein Jahr kostet 110 Euro Mautgebühren. Für Motorräder fallen 7,50 Euro für eine Woche, 30 Euro für sechs Monate und 55 Euro für ein Jahr an. Auch in Tschechien müssen Autofahrer für die Mautgebühren in die Tasche greifen, Motorradfahrer allerdings nicht. Die elektronischen Vignetten kosten für zehn Tage 310 Kronen (rund 12,70 Euro), für einen Monat 440 Kronen (rund 18 Euro) und 1.500 Kronen (etwa 61 Euro) für das ganze Jahr.
Treibhausgasemissionen
Halter eines reinen E-Fahrzeugs können sich auch 2023 wieder eine Prämie für die von ihnen eingesparten Treibhausgasemissionen auszahlen lassen – egal ob für Privat- oder Firmenautos. Laut Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe verarbeiten, mit diesen Treibhausgas-Zertifikaten ihren CO2 -Ausstoß kompensieren.
Typklasseneinstufungen
Wie in jedem Jahr ändern sich auch jetzt wieder die Einstufungen der Typklassen für die Kfz-Versicherung. Im kommenden Jahr werden dadurch knapp 13 Millionen Autofahrer neu eingestuft. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer GDV gelten für rund 8,1 Millionen Autofahrer und -fahrerinnen künftig höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, während mehr als 4,8 Millionen von besseren Typklassen profitieren. Für die übrigen 29,3 Millionen Autofahrer und damit 70 Prozent der Fahrzeughalter bleibt es bei der Typklassen-Einstufung des Vorjahres.
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Umweltbonus
Klimaschutz steht im Fokus, deshalb wird die Förderung per Umweltbonus im kommenden Jahr fortgesetzt – allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau. Vor allem geht es um batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Die staatliche Förderung für Plug-in-Hybride ist bereits zum Jahresbeginn ausgelaufen. Konkret wird laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit nurmehr 3.000 bzw. 4.500 Euro statt bisher 5.000 bzw. 6.000 Euro von staatlicher Seite bezuschusst. Hinzu kommen wie bisher die Anteile der Automobilhersteller in Höhe der Hälfte der staatlichen E-Auto-Prämie, also 1.500 bzw. 2.250 Euro.
Ab 1. September 2023 sind zudem nur Privatpersonen in puncto E-Auto-Förderung antragsberechtigt. Des Weiteren wird die Förderung ab Anfang 2024 auf einen staatlichen Anteil von 3.000 Euro reduziert. Außerdem entfällt dann der Umweltbonus für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von mehr als 45.000 Euro. Wer darüber nachdenkt, sich kommendes Jahr ein E-Fahrzeug anzuschaffen, und zugleich von der Prämie profitieren möchte, sollte sich idealerweise nicht bis zum letzten Drücker damit Zeit lassen. Denn einerseits ist die Fördersumme 2023 auf 2,1 Milliarden Euro gedeckelt (für 2024 sind 1,3 Milliarden Euro vorgesehen), andererseits gilt für die Bezuschussung immer der Zulassungszeitpunkt des Fahrzeugs und nicht der Kaufzeitpunkt. Angesichts langer Lieferzeiten kann dies zu deutlichen Zeitdifferenzen bei Kauf und Zulassung führen.