Für September ist das neue Antragsverfahren zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) geplant. Es ist stärker an Umwelt- und Klimaschutz ausgerichtet. Und es gibt noch weitere Neuerungen.
Ab 21. September sind wieder Anträge auf Mittel aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm möglich. Die entsprechende Richtlinie des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums wird gerade erarbeitet. Nach derzeitigem Stand wird es für das AFP-Verfahren 2022 keine grundlegenden Änderungen geben.
Mehr Geld für SIUK
Um bei knappen Fördermitteln mehr Betrieben den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, wird der Fördersatz bei Geflügelställen (Anlage 1) auf 20 % abgesenkt und die Höchstförderung insgesamt auf 400.000 Euro begrenzt. Neu ist weiterhin, dass spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen) mit einem erhöhten Fördersatz von 40 % bedacht werden. Der erhöhte Fördersatz wird nur für die direkt auf die SIUK-Maßnahmen entfallenden Kosten gewährt.
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind Vorhaben in landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen und Bremen, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen und Mobilställen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen ergeben sich aus der Anlage 1 zur AFP-Richtlinie. Eine erhöhte Förderung erhält, wer die darüber hinaus geltenden Anforderungen der niedersächsischen Anlage 2 erfüllt.
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