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Altes Güllelager für Gärreste umnutzen

Alte Güllebehälter können zusätzlicher Lagerraum für Gärreste sein. Doch diese Umnutzung muss genehmigt werden. Damit beginnt ein zeit- und kostenaufwendiger Prozess.

Das hatte sich Rainer Martens aus Ostereistedt im Landkreis Rotenburg Wümme eigentlich ganz anders vorgestellt: die Umnutzung seines alten Güllelagerbehälters zum Nährstofflager nach einem "vereinfachten" Verfahren.

Der Nebenerwerbslandwirt bewirtschaftet 40 ha mit Mais- und Getreideanbau. "Der Mais geht als Substrat an die Biogasanlage der Nawaro Biogas WBO GmbH & Co KG", so Martens. Von dort kam auch das Interesse an Martens älterem Güllebehälter für die Gärrestlagerung.

Lagerraum ist knapp

Viele Biogasanlagen müssen infolge der Auflagen aus der Düngeverordnung zusätzlichen Lagerraum für Gärreste schaffen, so auch die Anlage in Ostereistedt. Als Substratlieferant der Biogasanlage nimmt Martens auch Gärreste zurück. So würde es sehr gut passen, wenn die Gärreste in dem Stahlbehälter von 1987 auf Martens Betrieb lagern könnten. "Ich bringe die Gärreste dann direkt auf meinen angrenzenden Ackerflächen aus." So weit, so gut.

Viele rechtliche Auflagen

Doch Martens hatte die Rechnung ohne die Behörden und ohne die rechtlichen Auflagen gemacht. Die alte Baugenehmigung von 1987 reicht für die Umnutzung des Behälters wegen der heutigen erhöhten Sicherheitsstandards nicht mehr aus. Viele Auflagen sind im Genehmigungsverfahren dazu gekommen. 

Lesen Sie in der digitalen Ausgabe, welche Hürden es bei der Umnutzung zu überwinden galt und welche Bedingungen dafür gelten.

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