Die ASP ist nah wie nie zuvor. Deshalb ist es für privat gegen ASP versicherte Betriebe jetzt sinnvoll, die Versicherungspolice gründlich zu prüfen.
Sich neben der Absicherung über die Tierseuchenkasse auch privat gegen den ASP-Fall zu versichern, ist sinnvoll und auch ratsam. Genauso ratsam ist es jedoch, diesen Versicherungsschutz auf seine Passgenauigkeit zu überprüfen.
Landwirten wird aktuell die Anpassung der Versicherungspreise an die aktuell hohen Marktpreise angeboten. Das sollte jeder Betrieb für sich genau abwägen. Denn bei der Deckungsbeitragsvariante der Ertragsschadensversicherung Schwein ist der aktuelle Marktpreis im Schadenszeitraum maßgeblich für die Regulierung. Ist es wahrscheinlich, dass nach Auftreten der ASP in Deutschland noch solch hohe Marktpreise für Ferkel und Mastschweine Bestand haben?
In jedem Fall gehören die realen Tierzahlen und Leistungsparameter in den Versicherungsvertrag, hier gibt es oft noch Aktualisierungsbedarf.
Wählen Sie grundsätzlich einen Versicherungsschutz, der passgenau für Ihren Betrieb ist. Vergleichen Sie auch Angebote im Detail.
Flächenbewirtschaftung kann eingeschränkt werden
Auch die Flächenbewirtschaftung könnte infolge von ASP Einschränkungen erfahren. Davon wären auch Betriebe, die keine Schweine halten, betroffen.
Die zuständigen Behörden sind seit einer gesetzlichen Anpassung 2018 dazu berechtigt, landwirtschaftliche Flächen in ihrer Nutzung einzuschränken. Nach geltender Rechtslage wird die Einschränkung der Flächenbewirtschaftung entschädigt. Wie diese Entschädigung bemessen wird, ist im Gesetz jedoch nicht im Detail beschrieben.
Die Landesregierung hat die finanzielle Unterstützung der Kommunen, die für die Entschädigung zuständig sein werden, sowie eine einheitliche Verwaltungsvorschrift dazu angekündigt. Weil dazu noch nichts Konkretes bekannt ist, sind viele Betriebsleiter verunsichert.
Versicherungslösung für Flächenbewirtschaftung?
Versicherer haben daher Absicherungsprodukte für die Flächenbewirtschaftung geschaffen.
Diese können als Ergänzung zu einer bestehenden Pflanzenversicherung oder als eigenständiger Vertrag gegen das Risiko der Flächensperrung absichern. Es gibt eine Variante, die den realen Schaden ermittelt und entschädigt sowie eine andere, die einen pauschalen Betrag pro Tag behördlicher Sperrung zahlt.
Die Notwendigkeit einer solchen Versicherung bleibt jedoch unklar. Bis zur Regulierung der ersten Fälle dürfte eine genaue Festlegung der staatlichen Entschädigung auch auf sich warten lassen.
Fakt ist aber: Verbietet das Veterinäramt beispielsweise die Ernte einer Maisfläche, dann wird es dafür eine Entschädigung von der öffentlichen Hand geben.