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Norbert Lehmann | am

BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Eine Stechuhr an jeder Stalltür?

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden: Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe. Wie könnte das gelingen?

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt war eine Überraschung und ein Paukenschlag zugleich: Alle Unternehmen, also auch landwirtschaftliche Betriebe, sind laut dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) verpflichtet, ein System einzuführen, das die von ihren Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfassen kann. Mit anderen Worten: Eine pragmatische Kontrolle der Arbeitszeit im gegenseitigen Vertrauen reicht künftig nicht mehr aus. Die Stechuhr oder ähnliche Zeiterfassungssysteme sind Pflicht.

Arbeitgeber rätseln über die Umsetzung des Urteils

Die Erfurter Richter legen mit ihrem Urteil § 3 des Arbeitsschutzgesetzes aus. Aber wie ist der Beschluss in der Praxis umzusetzen? Darüber rätseln zurzeit die Arbeitgeber. Nicole Spieß, Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), sagt: „Wir müssen die schriftliche Urteilsbegründung durch das Bundesarbeitsgericht abwareten. Die bisher vorliegenden Informationen sind für eine Empfehlung zu dünn.“

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Urteilsbegründung könnte erst im November vorliegen

Bisher ist nur der Tenor des Urteils bekannt. Die schriftliche Urteilsbegründung wird laut Angaben eines BAG-Sprechers gegenüber agrarheute voraussichtlich erst in zwei Monaten vorliegen. Ob darin genauere Angaben stehen werden, wie die Arbeitszeiterfassung erfolgen soll, konnte der Sprecher nicht voraussagen. Denn eigentlich sollte das Bundesgericht nur über die Frage entscheiden, ob ein Betriebsrat die Einrichtung einer Zeiterfassung verlangen kann oder nicht. Das nun vorliegende Grundsatzurteil geht in seiner Wirkung über diese Frage jedoch weit hinaus.

Arbeitsrechtler sieht auch Kleinbetriebe zur Zeiterfassung verpflichtet

Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Fuhlrott Hiéramente & von der Meden (FHM) in Hamburg, weist darauf hin, dass das Arbeitsschutzgesetz für alle Betriebe in Deutschland gelte, gleich, ob ein Betriebsrat bestehe oder nicht. Damit seien nach der Lesart des Bundesarbeitsgerichts alle Unternehmen, gleich welcher Größe, verpflichtet, die Arbeitszeit künftig zu erfassen. In einem Beitrag für die „Legal Tribune Online“ schreibt Fuhlrott, mit dem Urteil sei das Ende der Vertrauensarbeitszeit ohne Umsetzungsfrist Wirklichkeit geworden.

EuGH-Urteil gibt die Richtung vor

Der Arbeitsrechtsexperte geht davon aus, dass mit der Entscheidung der Druck auf die Regierungskoalition zunimmt, die Frage der Zeiterfassung gesetzlich genauer zu regeln. Eigentlich hätte der Gesetzgeber hier längst tätig werden müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte nämlich bereits 2019 entschieden, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, ein objektives und verlässliches System der Arbeitszeiterfassung zu schaffen (EuGH-Urteil vom 14.5.2019, C-55/19).

Schwanger-Landwirtin-Mitarbeiterin

Ampel-Koalition steuert auf elektronische Zeiterfassung zu

Die Große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel löste die Aufgabe jedoch nicht. Die neue Ampel-Regierung hatte im Januar in einem ersten Referentenentwurf zum Mindestlohn-Anhebungsgesetz vorgesehen, eine elektronische Zeiterfassung ab dem ersten Arbeitnehmer vorzuschreiben. Dieser Passus wurde jedoch unter anderem mit Rücksicht auf Landwirte und kleine Unternehmen im ländlichen Raum zwischenzeitlich gestrichen. Nach dem Erfurter Urteil von gestern ist der Gesetzgeber jedoch zum raschen Handeln gezwungen.

BDA kritisiert nicht durchdachtes Urteil der Arbeitsrichter

Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), kritisierte die Entscheidung der Erfurter Richter. Kampeter bezeichnete das Urteil als „überstürzt und nicht durchdacht“. Das Bundesarbeitsgericht überdehne den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes deutlich. Die deutsche Wirtschaft brauche diese Verpflichtung zur Zeiterfassung nicht. Damit würden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert. Kampeter warnte, diese Entscheidung dürfe nicht dazu führen, dass bewährte und von den Beschäftigten gewünschte Systeme der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt würden.

Landwirtin streichelt ihre Kühe im Stall

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