Ob Girokonto, Onlinedepot oder Spareinlagen bei in- und ausländischen Banken: Wer ein Bankkonto hat, sollte klären, welche Person die Bankgeschäfte erledigt, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Manchmal geht alles schnell: Eine Erkrankung oder ein schwerer Unfall können dazu führen, dass jemand vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr fähig ist, selbst zu entscheiden. Dann ist es nicht mehr möglich, über das Konto zu verfügen. Auf der anderen Seite laufen Verbindlichkeiten weiter, vielleicht sind Krankenhaus- und Arztrechnungen oder Pflegeheimkosten zu bezahlen. Dann ist es gut, wenn eine Vertrauensperson eine Bankvollmacht in den Händen hat und damit über das Konto verfügen darf.
Ohne Vollmacht verweigern Banken und Sparkassen fremden Personen den Kontozugriff, dazu zählen auch Angehörige und Ehepartner. Denn falls sich nachweisen lässt, dass ein Unbefugter das Konto verwaltet, sind die Kreditinstitute in der Haftung. Deshalb müssen Berechtigte nachweisen, dass sie aufs Konto zugreifen dürfen.
Weiter erklären wir Ihnen, was es mit Vollmacht für Online-Banking oder Bankschließfächer auf sich hat und was eine Vorsorgevollmacht bedeutet.
Ihnen gefällt diese Kurzzusammenfassung aus der digitalen Ausgabe der LAND & FORST?
Lesen Sie jetzt den ausführlichen Fachartikel und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe!