Für den aktuell laufenden parlamentarischen Prozess zur Nachbesserung des EEG 2021 macht die Clearingstelle Vorschläge. Danach sollen Biogas-Bestandsanlagen doch einen Teil des Flex-Zuschlages bekommen.
Runder Tisch bestätigt Einschätzung der Verbände
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentierte im Namen der Bioenergieverbände: „Der Runde Tisch hat die Einschätzung der Bioenergieverbände bestätigt. Bestandsanlagen im zweiten Vergütungszeitraum besitzen zusätzlichen Investitionsbedarf durch eine Reihe neuer bzw. verschärfter Anforderungen, die mit der jüngsten EEG-Novelle einhergehen.“ Der Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag für die bereits mit der Flexibilitätsprämie geförderte Anlagenleistung sollte deshalb nicht gestrichen, sondern mit betriebswirtschaftlichem Augenmaß ermäßigt werden. Dies muss in der anstehenden EEG-Nachbesserung geregelt werden, fordert Rostek.
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