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Biogas: So will Habeck Güllebonus und Einspeisevergütung ändern
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Vorschlag erarbeitet, mit dem das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie andere energiewirtschaftliche Vorgaben angepasst werden sollen. Ziel ist es, die Energieversorgung vor dem Hintergrund des russischen Gaslieferstopps zu sichern. Wir sagen, was im Bereich Biogas geplant ist.
Die Lage auf den Energiemärkten ist dramatisch. Nach dem jüngst erfolgten Gaslieferstopp durch Russland steigen die Gaspreise und Strompreise heftig. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Biogas und Solar stärker fördern, um die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Bundesregierung hat sein Ressort diese Woche veröffentlicht. Was plant die Bundesregierung für Betreiber von Biogasanlagen?
Was ändert sich bei Einspeisevergütung und Marktprämie für Biogas?
In den Kalenderjahren 2022 bis 2024 sollen die Einspeisevergütung bzw. die Marktprämie für die Verstromung von Biogas für die gesamte Bemessungsleistung durch die Höchstbemessungsleistung begrenzt werden. Damit soll die Nutzung von Biogas zur Stromerzeugung gefördert und Erdgas zur Stromerzeugung stärker ersetzt werden. Die Regel soll nicht für Anlagen gelten, die Biomethan verstromen.
Was soll künftig beim Güllebonus gelten?
Das Bundeswirtschaftsministerium plant, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die geplante Neuerung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft tritt und bis einschließlich 30. April 2024 der Güllebonus für Biogasanlagen nur noch für die Kalendertage nicht mehr ausgezahlt wird, an denen der Mindestanteil von Gülle im Gärsubstrat (derzeit mindestens 30 Masseprozent) nicht eingehalten wird. Aktuell verliert ein Anlagenbetreiber den Güllebonus für den innerhalb eines Jahres ins Netz eingespeisten Strom vollständig, wenn sie oder er den Mindestanteil nicht durchgängig einhält. Schon ein einziger Tag Abweichung genügt derzeit noch dafür. Die Einhaltung des Mindestanteils muss durch einen Gutachter nachgewiesen werden.
Was soll sich bei der Flexibilisierungsprämie für Biogas ändern?
Für die Flexprämie sind keine Änderungen geplant. Die Berechnungsmethodik der Flexprämie bewirkt ohnehin, dass diese sinkt, wenn die Bemessungsleistung höher wird.
Was soll sich beim Flexzuschlag ändern?
Den Flexzuschlag bekommen Anlagen, die ihre Förderung über Ausschreibungen erworben haben und deren Höchstbemessungsleistung der halben installierten Leistung entspricht. Da hier kein Korrektiv wie bei der Flexprämie vorgesehen ist, plant das Bundeswirtschaftsministerium Kürzungen beim Flexzuschlag, wenn Mehrerlöse durch eine höhere Bemessungsleistung erreicht werden. Als Mehrerlöse sollen laut Bundeswirtschaftsministerium Einnahmen gelten, „die für den zusätzlich erzeugten Strom erzielt werden und die den anzulegenden Wert für den in der Anlage erzeugten Strom um mehr als 1 Cent pro Kilowattstunde übersteigen“.
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Wann treten die Änderungen beim EEG für Biogas in Kraft?
Ein genaues Datum, wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, gibt es noch nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium plant, noch im September eine Beschlussvorlage ins Bundeskabinett zu bringen. Bis dahin sind Änderungen grundsätzlich noch möglich. Auch bei der anschließenden Befassung im Bundestag können noch Änderungen an den geplanten Neuerungen kommen.
Was sagen Erneuerbare-Energien-Verbände zum Vorschlag?
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt den Vorstoß von Robert Habeck und sagt: „Insbesondere die vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie eine Flexibilisierung des Güllebonus sind wichtige Hebel für mehr Strom und Wärme aus Biogas noch in diesem Winter. Neben diesen zwei großen Hemmnissen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen jedoch unbedingt weitere Hürden im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch sowie im EEG beseitigt werden, damit die Branche tatsächlich ihr volles Potenzial entfalten kann.“ Sie verweist auf Vorschläge des Hauptstadtbüros Bioenergie, wie die Branche bis zu 19TWh mehr Biogas produzieren und mithilfe flexibler Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag zur Kompensation von Erdgas leisten könne. Hinter dem Hauptstadtbüro Bioenergie stehen der Bundesverband Bioenergie, der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas und der Fachverband Holzenergie.
Wie weit kann Biogas Erdgas ersetzen?
Laut einer Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums Leipzig und des Wuppertal Instituts lassen sich mittelfristig rund drei Prozent des deutschen Gasbedarfs durch Biomethan, also aufbereitetes Biogas, decken. Ab 2035 sollen Biogas-Anlagen Erdgas-Kraftwerke ersetzen.