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Thomas Gaul | am

Biogasbranche: Welche Lichtblicke gibt es?

Dr. Helmut Loibl sprach auf dem Online-Seminar der Ländlichen Erwachsenen-Bildung zu den Auswirkungen des neuen EEG 2021 auf die Biogasbranche. Welche Lichtblicke sieht er?

Der Regensburger Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl ist auf das Recht der Erneuerbaren Energien spezialisiert. Mit seinen kompetenten und kurzweiligen Ausführungen zum EEG zieht er die Zuhörer auf zahlreichen Biogas-Fachtagungen in seinen Bann. Trotz der auf "den letzten Metern" in den Gesetzestext hineingeratenen Verschlechterungen fällt seine Bewertung des EEG doch relativ positiv aus.

Positive Aspekte

"Das EEG 21 ist ein kleiner Lichtblick", urteilte Loibl. Zur Begründung verwies er auf die vorangegangenen Novellierungen des Gesetzes, die stets Verschlechterungen für den Bereich Biogas brachten. Insofern stellt das neue EEG mit der Anhebung der Gebotshöchstgrenze und dem Wegfall des Flexdeckels für die Anlagenbetreiber gegenüber den vorangegangenen Novellierungen zunächst einmal eine Verbesserung dar. Auch der politische Rahmen für die Biogaserzeugung passt, betonte Loibl. Denn schließlich solle der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch stetig steigen. 

Nur mit Wind und Photovoltaik ginge das nicht, Biogas sei notwendig, so Loibl.

Das sind neue Chancen

Mit dem neuen EEG gibt es auch neue Chancen. Unter bestimmten Umständen kann sich der Zubau eines neuen BHKW lohnen, um zumindest dafür den Flexzuschlag zu erhalten. Möglich wäre beispielsweise, zu einer vorhandenen 1 MW-Anlage ein 500 kW-BHKW hinzuzubauen. Dafür könnte dann der Flexzuschlag in Anspruch genommen werden. Allerdings bezieht sich die bereits genannte Regelung, wonach mindestens 85 Prozent der installierten Leistung an mindestens 4.000 Viertelstunden erzeugt werden müssen auf die gesamte installierte Leistung, also auf 1,5 MW.

Satelliten-BHKW kann lohnen

Richtig gemacht, kann sich auch der Neubau eines Satelliten-BHKW lohnen. Neue Satelliten müssen ab einer installierten Leistung von 151 kW in die Ausschreibung gehen. Das Höchstgebot beträgt 16,40 ct/kWh. Helmut Loibl nannte ein Beispiel: Eine Biogasanlage mit einer Leistung von 350 kW läuft im Jahr 2025 aus der EEG-Vergütung. Die aktuelle Vergütung liegt bei etwa 23,5 ct/kWh. In 1,2 km Entfernung gibt es einen möglichen Standort für einen Satelliten mit einem hohen Wärmebedarf. Hier ließe sich ein Satellit mit einer Leistung von 600 kW errichten. Zusätzlich zum Erlös aus der Ausschreibung mit 16,40 ct /kWh wird ein Wärmeverkaufspreis von 8 ct/kWh netto erzielt.

Allerdings gibt es auch rechtliche Hürden, die Loibl aufzählte: Dazu gehört die sogenannte 45–Prozent-Regelung: Die Anlage darf nur 45 Prozent der installierten Leistung im Kalenderjahr produzieren. Auch der neue Maisdeckel von 40 Masseprozent im Kalenderjahr ist einzuhalten. Außerdem gelten die sonstigen Vorgaben des EEG 2021: Dazu gehören u.a. das grundsätzliche Verbot der Eigenstromnutzung und das Einhalten von 150 Tagen hydraulischer Verweilzeit. Dennoch könne sich die Vergütung sehen lassen, so Loibl.

Direktvermarktung

Eine weitere Möglichkeit ist die Strom-Direktvermarktung einer bestehenden Biogasanlage/Satellit einerseits und einem Biomethan-BHKW für Spitzenlastzeiten andererseits. An einer bereits bestehenden Wärmesenke könnte ein neues 500 kW-BHKW die Spitzenlast im Winter abdecken. Loibl rechnete vor: Die sechs Wochen Betriebsdauer entsprechen 1.008 Stunden Volllast mit 500 kW, was im Jahresschnitt 57,5 kW bedeutet. Mit 19 ct/kWh vergütet, bringen die 0,504 Mio. kWh einen Nettobetrag von 95.760 Euro. Zuzüglich Flexzuschlag von 32.500 Euro ergibt sich eine Gesamtvergütung von 25,45 ct/kWh. Und die Einnahmen aus dem Wärmeverkauf kommen noch hinzu. 

Perspektiven für Güllekleinanlagen

Verbessert haben sich indes die Perspektiven für neue Güllekleinanlagen, die so klein auch gar nicht mehr zu sein brauchen. Denn durch den Wegfall der 75 kW-Grenze werden diese Anlagen interessant für Betriebe mit viel Gülle. Bis maximal 99 kW darf die gesamte Stromproduktion eingespeist werden, ab 101 bis 150 kW dürfen nur 50 Prozent der installierten Leistung produziert werden. Rechtliche Hürden hat der Gesetzgeber für die Betreiber errichtet, die an einem bestehenden Anlagenstandort eine neue Gülleanlage bauen möchten. Die Privilegierung gilt nur für eine Anlage. Stehen die Anlagen zu dicht, wird die Leistung addiert und oberhalb von 150 kW gibt es dann nichts mehr.

Der Umbau einer bestehenden Anlage ist allerdings möglich. Ein Behälter kann dabei "mitgenommen" werden, sofern er die Bedingungen wie Leckageerkennung etc. erfüllt. Werden noch ein Behälter und ein kleines BHKW dazu gebaut, lässt sich so der Neuanlagenstatus erreichen. 

Fazit

  • Das neue EEG bietet für Anlagenbetreiber Licht und Schatten.
  • Es gibt auch Perspektiven für Neubau und Erweiterung.
  • Wichtig sind Einnahmen aus dem Wärmeverkauf.
  • Ist eine gute Wärmesenke vorhanden, kann der Bau eines Satelliten-BHKW lohnen.

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