Bei neueren Biogasanlagen ist eine Umwallung bereits Standard. Doch auch ältere Anlagen müssen bis 1. August nachgerüstet sein. Wer noch keine hat, muss sich nun sputen. Darauf verweist das Niedersächsische Biogasforum.
Um Energie zu gewinnen, werden in Biogasanlagen unter anderem nachwachsende Rohstoffe vergoren. Dabei müssen alle flüssigen wassergefährdenden Stoffe zurückgehalten werden. Mit einer Umwallung soll dies im Schadensfall sichergestellt werden. Die am 1.8.2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet Betreiber von bestehenden Anlagen zur Nachrüstung einer solchen Umwallung innerhalb von 5 Jahren - also bis zum 1.8.2022.
Umwallung von Biogasanlagen: wer ist betroffen?
Von den Regelungen, – vor allem aber der Frist – betroffen, sind Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen mit Gärsubstraten ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft, die bisher über keine Umwallung verfügen. Bei der Pflicht zur nachträglichen Umwallung liegt der Ball definitiv beim Betreiber. Einer Aufforderung durch die Behörde bedarf es nicht.
Weiter erklären wir Ihnen, welche konkreten Anforderungen an die Ausführung einer nachträglichen Umwallung es gibt, was formal beachtet werden muss und welche Ausnahmen es gibt.
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