Welche Rahmenbedingungen gelten für Erntehelfer und Saisonkräfte in 2021? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Informationspapier veröffentlicht.
Zum 31. Dezember 2020 ist das Konzeptpapier des BMEL und des Bundesinnenministeriums "Saisonarbeiter in der Landwirtschaft im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz" ausgelaufen. Eine Neuauflage ist nicht beabsichtigt und laut BMEL auch nicht nötig. Stattdessen gibt es ein Informationspapier des BMEL zu den Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte angesichts der Corona-Pandemie.
In dem Papier schreibt das BMEL, dass auf EU-Ebene derzeit keine Pläne bestünden, Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte durchzusetzen.
Kosten für den verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise seien von den Saisonkräften zu tragen.
Regeln für den Einsatz von Saisonarbeitern 2021
- Saisonarbeitskräfte können derzeit ungehindert nach Deutschland einreisen. Reisebeschränkungen bestehen nicht.
- Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung gibt dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz. Diese sind:
- Einhaltung der Abstandsregeln, ggf. durch Abstandsmarkierungen zu kennzeichnen.
- Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr durch regelmäßiges Lüften.
- Bei Schichtarbeit sind (Arbeits-)Gruppen mit möglichst immer gleichen Personen zu bilden. Vor Tätigkeitsbeginn sind feste (Arbeits-)Gruppen von maximal 4 Personen zu bilden.
- Individuelle Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind erforderlich.
- Bzgl. der Unterbringung in Unterkünften sind verbindliche Zimmer- und/oder Wohneinteilungen für die gesamte Aufenthaltsdauer vorzunehmen, möglichst Einzelbelegung von Zimmern. Es gilt das Grundprinzip „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“.
- Spezielle Reinigungs- und Hygienepläne müssen erstellt werden.