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Corona-Maßnahmen im Hofladen: darauf sollten Sie achten
Auch in Hofläden und bei der Direktvermarktung von Fleisch, Obst oder Gemüse gilt es, einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Wir erklären Ihnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können und ob Sie frische Produkte in Bedienung verkaufen sollten.
Beim Einkauf im Hofladen gilt, wie auch im Supermarkt, die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie die Einhaltung des Mindestabstands. Eine 3G- oder 2G-Regel ist hier nicht vorgesehen, da Hofläden wie Supermärkte zur Grundversorgung zählen. Verkaufen Sie Ihre Waren unter freiem Himmel, muss im Normalfall keine Maske getragen werden. Hier sollten Sie jedoch beachten, ob die Verkaufsfläche der Kommune gehört oder sich auf einer gemieteten Fläche befindet. Denn in diesem Fall kann der Besitzer eine Maskenpflicht anordnen. Auch Sie als Verkäufer können für Ihre Verkaufsfläche unter freiem Himmel eine Maskenpflicht anordnen.
Welche Maßnahmen gelten im Hofcafé
Falls Sie ein Hofcafé betreiben, gilt hier die 2G-Plus-Regel (also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte mit Test) in Innenräumen, im Außenbereich die 2G-Regel. Aufgrund der derzeitigen Warnstufe 2 reichen in Innenräumen keine OP-Masken mehr aus, hier sollten FFP"-Masken bis zum Sitzplatz getragen werden. Zusätzlich sind Sie auch verpflichtet die Kontaktdaten Ihrer Gäste zu erfassen. Das können Sie schriftlich, über die Corona-Warn-App oder die Luca-App tun. Hier können Sie nachlesen, was in welcher Warnstufe gilt. Weiter sollten Sie als Gastgeber auch darauf achten, dass Ihre Gäste den nötigen Abstand einhalten und die Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Auch sollten Sie Innenräume regelmäßig lüften.
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Hygienekonzept: Was muss drinstehen?
Grundsätzlich gilt, dass es in jedem Unternehmen ein Hygienekonzept geben muss um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu reduzieren. Achten Sie vor allem auf Folgendes:
- Anzahl der Personen begrenzen (immer auf Grundlage der aktuellen Vorgaben)
- Abstand beachten
- Personenströme steuern, Warteschlangen vermeiden
- Nutzung der sanitären Anlagen regeln
- Stetige Reinigung von Oberflächen, die häufig berührt oder genutzt werden (sanitäre Anlagen)
- Regelmäßiges Lüften von Innenräumen
Diese Maßnahmen sollten Sie als Direktvermarkter unbedingt beachten
Achten Sie als Direktvermarkter unbedingt darauf, dass
- Ihre Kunden direkt am Eingang darauf hingewiesen werden, Abstand zu wahren, auf die Handhygiene zu achten und eine Maske zu tragen
- im Eingangsbereich Handdesinfektionsmittel angebracht ist/ bereit steht
- auch im Bereich der Toiletten Desinfektionsmittel zu Verfügung stehet
- die Kundentoiletten regelmäßig gesäubert werden
- in den sanitären Anlagen immer ausreichend Seife und Papierhandtücher zu finden sind
Als Hofgastronom sollten Sie diese Maßnahmen beachten
- bedienen Sie Ihre Gäste möglichst am Tisch
- Frühstücks- oder Kuchenbuffets zur Selbstbedienung sind möglich, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Hierzu zählen: Handdesinfektion vor Aufnahme des Tellers, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandseinhaltung und Einbahnstraßenregelung
- Tische sollten nach Verlassen des Gastes direkt desinfiziert und gereinigt werden
- Sie können QR-Codes nutzen, damit Ihre Gäste keine Speisekarte anfassen müssen
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Frische Produkte in Bedienung verkaufen
Dass Waren wie Obst und Gemüse in Hofläden oder bei der Direktvermarktung nur noch in Bedienung verkauft werden, ist laut der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in vielen Fällen nicht umsetzbar. Diese Maßnahme könne aber dazu dienen, die Übertragung der Viren zu minimieren. Denn grundsätzlich können die Corona-Viren durch Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Obst und Gemüse gelangen. Die Erreger können aber auch über die Hände einer infizierten Person auf die Produkte übertragen werden. Hier helfen zu Vorbeugung Hygieneregeln, wie das sorgfältige Abwaschen der Lebensmittel - am besten unter fließendem Wasser. Zusätzlich sind die Viren hitzeempfindlich. Wenn Sie die Lebensmittel für mindestens zwei Minuten auf 70 Grad Celsius erhitzen, lässt sich das Infektionsrisiko zusätzlich reduzieren.
Kassieren und Mehrweg-Behältnisse: Was ist sinnvoll?
Zusätzlich können Sie Ihre Kunden bitten, nicht mehr bar, sondern mit EC-Karte zu zahlen. Sie können jedoch auch für das Bedienen und Kassieren unterschiedliche Personen beschäftigen, um den direkten Kontakt von Bargeld und Lebensmitteln zu verhindern - Bargeld wandert ja bekanntlich durch mehrere Hände. Oder Sie achten darauf, dass nach jedem Kassieren die Hände desinfiziert werden oder Ihre Mitarbeiter nutzen Einweghandschuhe.
Der Verkauf von Waren in mitgebrachte Mehrweg-Behältnisse oder Dosen ist auch jetzt weiterhin möglich, um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden. Achten Sie als Verkäufer unbedingt darauf, dass die fremden Behältnisse nicht über Ihren Tresen wandern oder sogar durch den ganzen Betrieb. Die Behältnisse sollten direkt vor Ort befüllt und ausgegeben werden.
Polizei und Ordnungskräfte wollen härter gegen Verstöße vorgehen
Am vergangenen Montag (29. November) überprüften zahlreiche Polizisten und Ordnungskräfte die Einhaltung der geltenden Corona-Maßnahmen in Restaurants, Fitnessstudios, bei Friseuren und im öffentlichen Nahverkehr. Unter anderem seien 180 Einrichtungen und Geschäfte auf Hygienekonzepte, das Einhalten von 2G- oder 3G-Regeln sowie auf die Maskenpflicht kontrolliert worden. Laut der Polizeidirektion Hannover seien hierbei 100 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden. Am Dienstag (30. November) sprach sich Innenminister Borius Pistorius dann für "schmerzhafte Bußgelder" aus und drohte an: "Die Zeit der Ermahnungen ist vorbei. Wir werden ausschwärmen, wir werden alles nutzen, was uns zur Verfügung steht."
Wer sich gegen die Maskenpflicht widersetzt solle dem neuen Bußgeldkatalog zufolge dann 100 bis 150 Euro Strafe zahlen. Gastronomen, Friseure oder Veranstalter, die Kunden ohne negativen Testnachweis bedienen sollen je nach Größe des Betriebs dann 4.000 bis 20.000 Euro zahlen. Gästen ohne Test droht zudem Strafen in Höhe von 250 bis 300 Euro.