Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist bis 31. Dezember 2021.
Joachim Rukwied sieht die Einigung der Koalition auf eine Verlängerung sehr positiv. "Unsere landwirtschaftlichen Betriebe leisten in der Corona-Pandemie Außergewöhnliches und erzeugen hochwertige, regionale Lebensmittel. Auch sie sind von massiven wirtschaftlichen Einbußen betroffen. Die Verlängerung der Steuererklärungsfrist entlastet die landwirtschaftlichen Buchstellen und unsere Betriebe, die noch dazu unter den erschwerten Corona-Bedingungen arbeiten", so Rukwied.
Die Betriebe und landwirtschaftlichen Buchstellen hätten durch die aktuelle Situation mehr Arbeits- und Beratungsaufwand. Daher sei es aus Sicht des DBV besonders wichtig, dass auch die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verlängert wird.