Das teilte Julia Klöckner den Verbänden der Agrarwirtschaft mit.
Saisonarbeiter würden von dem in der Coronavirus-Schutzverordnung geregelten Beförderungsverbot für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten sowie von den aktuellen Einreisebeschränkungen ausgenommen.
Dafür sei jedoch die Voraussetzung, dass die Erntehelfer die üblichen Einreisevoraussetzungen erfüllten und einen negativen Coronatest vorlegen könnten.
Nutzung von Schnelltests
Klöckner wies auch darauf hin, dass Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche die Nutzung von Antigen-Schnelltests erlaubt sei. Die Voraussetzung dafür sei mit der Medizinprodukte-Abgabeverordnung von Anfang Februar geschaffen worden.
Damit könnten die Betriebe die Schnelltests selbst beziehen und durch geschultes Personal anwenden lassen. So könne man regelmäßige Testungen anbieten und den Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion erweitern.
CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Michael von Abercron begrüßte die Entscheidungen. "Mit dem Maßnahmenpaket zeigt die Bundesregierung, dass die Landwirtschaft klar auf der Agenda steht." Das biete den Landwirten Sicherheit.