Eine Datenplattform informiert zu den Abläufen, benötigten Daten und Unterlagen sowie die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung.
Der Deutsche Bauernverband, der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, der Bundesausschuss Obst und Gemüse, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, der Deutsche Raiffeisenverband und der Zentralverband Gartenbau informieren ihre Mitglieder über die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft.
Über ein Internetportal erfolgt die Meldung der für die Einreise benötigten Daten: Unter anderem Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer. Auf dem Portal wird es auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen geben.
Das Portal wird zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet.
Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln einhalten und sich entsprechend vorbereiten.