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Erntezeit: Muss der Landwirt oder Lohnunternehmer die Straße reinigen?
Im Herbst haben Landwirte einiges zu tun: Mais ernten, Kartoffeln roden oder neu aussäen. In der Hektik bleibt nur wenig Zeit für die Straßenreinigung. Doch sie ist Pflicht. Wer muss sie übernehmen – der Landwirt oder der Lohnunternehmer?
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass derjenige, der durch landwirtschaftliche Arbeiten die Straße verschmutzt, diese auch reinigt. Das kann sowohl auf einen Landwirt, der während der Erntezeit mit seiner Maschine Erde vom Feld auf die Straße trägt, als auch auf einen Lohnunternehmer zutreffen.
Ernterückstände – Straßenreinigung gesetzlich vorgeschrieben
Obwohl kein Landwirt in der Erntezeit absichtlich die Straße verschmutzt, kann es passieren, dass z. B. durch die Reifen, an denen Erde haftet, Ernterückstände auf der Straße landen. Laut Gesetz sind Landwirte oder Lohnunternehmer dazu verpflichtet, Straßen, die sie verschmutzt haben, so schnell wie möglich zu reinigen.
Der gesetzliche Hintergrund ist in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fixiert: Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Schilder aufstellen: Landwirt muss verschmutze Straße absichern
Jeder Landwirt weiß, dass es so gut wie unmöglich ist, während der Ernte nach jeder Fuhre, die das Feld verlässt, die Straße zu reinigen.
Besonders wichtig ist es deshalb, mit Schildern auf die Gefahrenstelle hinzuweisen. Dazu sind Landwirt und Lohnunternehmer, die die Straße reinigen, sogar verpflichtet. Geschieht das nicht, darf die Polizei die Arbeiten unverzüglich untersagen. Vergessen Sie also nicht, mit Schildern auf die Gefahrenstelle hinzuweisen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen, ob Sie sich das Aufstellen von Schildern genehmigen lassen müssen und ob Sie dafür eine Gebühr bezahlen müssen. Gut zu wissen: Manche Gemeinden verleihen bei Bedarf Gefahrenschilder.
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Straßenreinigung: Diese Gefahrenzeichen müssen Landwirte aufstellen
Noch bevor die Erntearbeiten beginnen, sollten Sie als Landwirt das Verkehrszeichen 101 „Gefahrenstelle“ aufstellen. Die Kombination mit dem Zusatzzeichen 1007-35 „verschmutzte Fahrbahn“ ist empfehlenswert. Stellen Sie die Schilder aus beiden Fahrtrichtungen mit einem Mindestabstand von 150 bis 250 m vor der Feldeinfahrt auf. Als Alternative können Sie auf das Zeichen 114 „Schleuder- oder Rutschgefahr“ zurückgreifen.
Die Schilder können Sie im Internet bei Verkehrsschilderanbietern bestellen. Die Kombination aus Zeichen 101 (ab ca. 23 Euro) kostet mit Befestigungsschnellen, Rohrpfosten und Aufstellfuß aus Kunststoff im Set ca. 135 Euro auf Ebay. Mit den Kosten für die Zeichen 114 (ca. 30 Euro) und 1007-35 (ca. 30 Euro) müssen Sie rund 200 Euro einkalkulieren.
Vorsicht: Bei Unfall haften Landwirt oder Lohnunternehmer!
Schmutz auf der Straße sollten Sie immer so schnell wie möglich entfernen, weil bei Unfällen, die in Zusammenhang mit verunreinigten Straßen stehen, Landwirt und Lohnunternehmer vollumfänglich haften.
Sollte sich niemand um die Reinigung kümmern, können die Straßenreinigungsdienste der Gemeinden, Kommunen oder Städte die Kosten an den „Verursacher der Verunreinigung“ weitergeben. Darüber hinaus kann eine Bußgeldstrafe in Höhe von bis zu 1.000 € drohen.
Landwirt oder Lohnunternehmer: Wer muss die Straße reinigen?
Wie bereits erwähnt, muss der Verursacher putzen. Wenn also ein Lohnunternehmer z. B. bei seinen Erntearbeiten die Straße verschmutzt, ist er für die Reinigung verantwortlich. Das gilt allerdings nicht, wenn er die Reinigungspflicht vorher auf den Auftraggeber, z. B. den Landwirt, übertragen hat. Um keinen Streit zu riskieren, kann es sich also lohnen, im Vorfeld zu klären, wer die Straßenreinigung übernimmt. Tun Sie das am besten noch bevor die Arbeiten beginnen, damit es erst gar nicht zu Missverständnissen kommt.