In der deutschen Landwirtschaft werden in saisonal bedingten Arbeitsspitzen viele Erntehelfer eingesetzt.
29 Prozent der 937.000 Beschäftigten auf den Höfen war vor Ausbruch der Corona-Pandemie für das saisonale Geschäft angestellt. Das teilte das Statistische Bundesamt heute (5. Mai) auf Basis der vorläufigen Zahlen der Landwirtschaftserhebung mit. Im Vergleich zur vorherigen Erhebung 2016 (30 Prozent) blieb der Anteil nahezu unverändert. Betrachtet wurde der Zeitraum von März 2019 bis Februar 2020.
Die Auswirkungen von Corona und daraus resultierendem Einreisestopp für Erntehelfer machten sich bei der Spargelernte bemerkbar: Laut den Statistikern wurden mit 117.600 Tonnen im vergangenen Jahr 10 Prozent weniger geerntet als im Vorjahr. Insgesamt wuchs auf knapp einem Fünftel der bundesweiten Gemüseanbaufläche Spargel.
Rheinland-Pfalz mit den meisten Saisonkräften
In diesem Bundesland hatte jeder zweite Beschäftigte einen auf weniger als sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag. Dies sei durch den starken Fokus auf den Wein- und Gemüseanbau und die damit verbundenen saisonalen Arbeitsspitzen zu erklären.
In Brandenburg, wo 40 Prozent als saisonale Erntehelfer beschäftigt waren, werde viel Spargel angebaut. Auch in Hamburg (44 Prozent) oder Nordrhein-Westfalen mit 34 Prozent lag der Anteil über dem Bundesschnitt.
Diskussion um Sozialversicherung
Im Zuge der Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 102 Tage gab es auch Diskussionen um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Gewerkschaftsvertreter Harald Schaum bezeichnete es als "völlig unverständlich und inakzeptabel", dass es in diesem Zeitraum keine Pflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung geben soll.
Bernhard Krüsken vom Deutschen Bauernverband hält dagegen: "Der Vorwurf der Gewerkschaft blendet die Fakten aus. Wir haben kein Verständnis für solche billige Stimmungsmache." Die Landwirtschaftsverbände verweisen auf freiwillige Erntehelferversicherungen. Rund 96 Prozent der Spargel- und Beerenbetriebe schlössen eine solche ab, so der Vorsitzende des Netzwerks der Anbauverbände, Frank Saalfeld. Weitere drei Prozent sorgten für einen anderweitigen Versicherungsschutz. Und ab vier Wochen Beschäftigung bestehe für die Betriebe auch die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung.