In Niedersachsen gibt es jedes Jahr erhebliche Nutztierrisse durch Wölfe. Vom Land Niedersachsen gibt es finanziellen Ausgleich sowie Förderung für wolfsabweisende Maßnahmen.
Zu diesen wolfabweisenden Maßnahmen gehören zum Beispiel Schutzzäune und Herdenschutzhunde.
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) für die Bewilligung der Ausgleichsleistungen zuständig. Im ersten Schritt muss der Schaden aber dem örtlichen Wolfsberater gemeldet werden. Dieser protokolliert den Schaden und nimmt eine DNA-Probe. Diese Informationen leitet er an das NLWKN weiter, von welchem der Tierhalter dann auch Nachricht sowie die auszufüllenden Unterlagen bekommt. Die Unterlagen muss der Halter dann bei der LWK einreichen.
Bei Fragen können sich Nutztierhalter gerne an die soziökonomischen Berater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden.
Private Vorsorge
Neben den staatlichen Entschädigungsleistungen kann jeder Tierhalter privat vorsorgen.
Mehrere Versicherer schließen den Wildtierriss oder Wolfsriss als Deckungserweiterung in die Inventarversicherung ein. Zwar mit einer begrenzten Versicherungssumme von je nach Versicherer 10.000 € oder 50.000 €, aber ohne zusätzlichen Versicherungsbeitrag.
Eine entsprechende Nachfrage beim Versicherer ist daher lohnend. Tipp: Die Formulierung Wildtierriss ist in den Versicherunsbedingungen vorteilhaft. Denn hier ist kein schwieriger Nachweis für einen expliziten Wolfsriss nötig.