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Fördersätze für Holzfeuerungen sinken deutlich
Hausbesitzer, die schon länger die Anschaffung einer neuen Holzfeuerung planen und noch von hohen Fördersätzen profitieren möchten, sollten sich beeilen.
Ab dem 15. August sehen kurzfristig vorgenommene Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) niedrigere Fördersätze für Biomassefeuerungen vor. Liegen Kostenvoranschläge oder auch nur eine Kostenschätzung mit einem voraussichtlichen Endbetrag bereits vor, können Anträge noch bis zum 14. August beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) eingereicht werden.
Diese Zuschüsse für Holzfeuerungen gelten ab 15. August
In der Ausgabe 07/22 berichteten wir noch über Zuschüsse für Holzfeuerungen von bis zu 50 %. Am 26. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) allerdings umfangreiche Änderungen der BEG bekanntgegeben, die nach einer Übergangsfrist ab dem 15. August in Kraft treten. Für Holzheizungen gibt es dann folgende Zuschüsse:
- Der Grundzuschuss beträgt künftig 10 % (bislang waren es 35 %).
- Heizungs-Tausch-Bonus: Weiterhin gibt es zusätzlich einen Bonus von 10 Prozentpunkten für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizung. Auch für Gasheizungen gibt es diesen Bonus, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen ist der Bonus unabhängig von der Betriebsdauer.
- Der Innovationsbonus Biomasse von 5% wird weiterhin gewährt, wenn der Emissionsgrenzwert für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m3 eingehalten wird. Dieser zusätzliche Förderbonus ist bei Biomasseheizungen und bei EE-Hybridheizungen mit einer Biomasseheizung möglich. Mit dem Heizungs-Tausch-Bonus von 10% ist dann eine Förderung von 25% der Kosten bei emissionsarmen Biomasseanlagen möglich.
Als Summe aus dem Grundzuschuss von 10 %, dem Innovationsbonus von 10 % und dem Heizungs-Tausch-Bonus von 5 % sind ab 15. August also noch 25 % Förderung auf die Investition in eine Holzfeuerung zu realisieren.