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Thomas Gaul | am

Freiflächen-Photovoltaik: Keinesfalls vorschnell unterschreiben

Landwirtinnen und Landwirte werden zunehmend von Investoren bedrängt, Ackerflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) zur Verfügung zu stellen. Das Landvolk warnt. Harald Wedemeyer, Referent für Erneuerbare Energien und Recht beim Landvolk Niedersachsen, sagt warum.

Auf den ersten Blick erscheinen die gebotenen Pachtzahlungen attraktiv zu sein, doch die Angebote sind mit "Haken und Ösen" versehen. Landwirte sollten keineswegs voreilig solche Verträge unterschreiben. 

Herr Wedemeyer, der Druck auf die Fläche mit hohen Pachtzahlungen, etwa um Anbaufläche für Biogasanlagen zu gewinnen, war in der Vergangenheit bereits ein Thema. Erhöht sich dieser Druck nun durch den forcierten Ausbau der "Erneuerbaren", hier vor allem der Photovoltaik, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen?

Der Flächenbedarf für Photovoltaik nimmt unzweifelhaft zu. Nehmen wir nur einmal das Ausbauziel für PV im EEG bis zum Jahr 2030: Hier sind 100 Gigawatt (GW) vorgesehen. Stand Ende 2020 sind gut die Hälfte, 53,6 GW erreicht. Auf Niedersachsen bezogen, muss noch mehr passieren. Das Ausbauziel der niedersächsischen Landesregierung beträgt 65 GW im Jahr 2050. Davon waren Ende 2020 gerade einmal 5 GW erreicht.

Dann müssten ja in großem Umfang Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden. Diese Botschaft hat doch sicher die Projektierer erreicht?

Auf dem Lande sind derzeit Drückerkolonnen unterwegs. Sie bedrängen die Landwirte, sogenannte Nutzungsverträge zu unterschreiben. Das heißt, die Fläche wird vom Landwirt zu einem ganz bestimmten Zweck, hier nämlich einer Freiflächen-PV (FF-PV), zur Verfügung gestellt.

Wo liegen nun die Haken?

Geboten werden meist jährliche Zahlungen von 3.000 bis 5.000 Euro je Hektar und Jahr, mit steigender Tendenz. Das Problem ist, dass den aktiv wirtschaftenden Betrieben Fläche entzogen wird, auf die sie für ihren Betrieb angewiesen sind. Gerade tierhaltende Betriebe verlieren durch die Flächenbindung so ihre Existenzgrundlage. Der Pachtflächenanteil in Niedersachsen beträgt 50 bis 70 Prozent. 

Auf der anderen Seite ergeben sich mit den Zahlungen auch neue Einkommenschancen für manche Landwirte. Denn gemessen an der landwirtschaftlichen Produktivität der Fläche sind die genannten Beträge zunächst keine ganz schlechte Rendite. Die Hebel, die der Landwirt mit einem solchen Vertrag behält, sind aber ganz kurz. Wir empfehlen den Landwirten daher, nicht zu unterschreiben und das Heft des Handelns selbst in der Hand zu behalten.

Windräder in Ostfriesland

Was fordert das Landvolk, um die landwirtschaftlichen Belange angemessen zu berücksichtigen?

Grundlage für die Ausweisung von "Sondergebieten FF-PV" sollte eine detaillierte Fachplanung sein, die das öffentliche Interesse an der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen berücksichtigt. Zuvor sollte die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe und deren Flächenbedarf ermittelt werden. In der niedersächsischen Landesraumordnung sollte festgelegt werden, dass in den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft FF-PV nicht möglich ist. Ein Kriterium sollte dabei die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden sein.

Und wenn Landwirte nun doch Nutzungsverträge mit Investoren abschließen wollen, was sollte auf jeden Fall Bestandteil des Vertrages sein?

Bei langfristig laufenden Verträgen sollte nach einer Laufzeit von 30 Jahren eine jährliche Kündigung möglich sein. Auch Grunddienstbarkeiten sollten nur befristet sein. Eine Vollmacht zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit sollte nicht erteilt werden. Es sollte vorab ein Zeitpunkt festgelegt werden, an dem das Projekt realisiert sein muss. Wenn das nicht geschieht, sollte der Vertrag nach 12 oder 24 Monaten automatisch enden. Zumindest sollte es ein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall geben. Nebenkosten, Abgaben und Steuern sollten vom Anlagenbetreiber oder Projektierer getragen werden.

Das ganze Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der LAND & FORST 42/21. 

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