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Frist für Antrag auf Kleinbeihilfe für Landwirte endet bald
Am 31. Oktober endet die Antragsfrist für die sogenannte Kleinbeihilfe.
Nach dieser Frist können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat alle Betriebe angeschrieben, die zur Teilnahme am Kleinbeihilfe-Programm berechtigt sind.
Diese Betriebe können Anträge stellen
Von dieser Beihilfe profitieren nur Betriebszweige, für die die Anpassungsbeihilfe, die von der SVLFG ausgezahlt wurde, nicht in Betracht kommt. Das betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger sowie Betriebe bis ausschließlich 10 ha Ackerfläche.
Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- oder Tierzahlen eines Betriebs. Die Beihilfe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Ausgezahlt wird die Beihilfe bis zum 31.12.2022 ab einem Betrag in Höhe 100 Euro. Anträge können ausschließlich online auf der Internetseite der BLE gestellt werden unter: https://antrag-kleinbeihilfe-agrar.ble.de/