Das BMEL unterstützt Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern. Dazu zählt auch die gasdichte Abdeckung von bestehenden Gärrestlagern.
Die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern reduziert Methanemissionen und dient so dem Klimaschutz. Sofern keine rechtlichen Vorgaben dazu vorliegen, ist diese Abdeckung unabhängig vom Wirtschaftsdüngereinsatz förderfähig. Das berichtet die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, ein Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Biogasanlage gasdicht abdecken
Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der Investitionssumme und ist auf 200.000 Euro je Unternehmen und Vorhaben begrenzt - sie umfasst auch notwendige sicherheitstechnische Einrichtungen, Behältertechnik und die Einbindung in das gasführende System der Biogasanlage. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ bereitgestellt.
Biogasanlagen: Jetzt die Chancen nutzen
Gärrestelager nah an der Biogasanlage
Die Ertüchtigung alter, gasdicht abzudeckender Behälter, beispielsweise durch bautechnische Maßnahmen oder das Entleeren, Reinigen und Beschichten, sei ebenfalls förderfähig. Ist aus bautechnischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen die Nachrüstung einer gasdichten Abdeckung bei einem Behälter nicht realisierbar, wird sogar der Abriss inklusive Neubau eines gasdichten Behälters gefördert, heißt es in der Mitteilung weiter. Dazu müsse sich das Gärrestlager in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Bestandbiogasanlage befinden.
Mehr Felixibilität: Ausbringung der Gärreste
Mit Blick auf die Anforderungen zur Lagerdauer der Gärprodukte und die rechtlich begrenzten Ausbringzeiten ermögliche die Abdeckung der Gärrestlager auch mehr Flexibilität für die Ausbringung der Gärreste. Zudem erhöhe die Abdeckung der Gärrestlager und deren Einbindung in das Gassystem der Biogasanlage die Verweildauer der Biogassubstrate im gasdichten Raum. Dies führe zur Ausnutzung des Restgaspotenzials und verbessere die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage.
Gärreste mit neuen Techniken aufbereiten
Biogasanlagen: Minderung für Ammoniak- und Geruchsemissionen
Mit Blick auf die Novellierung der TA-Luft 2021 ist ab Dezember 2026 für Gülle- und Gärrestlager bestehender Biogasanlagen eine Minderung für Ammoniak- und Geruchsemissionen um 85 Prozent gegenüber der Lagerung in offenen Behältern vorgeschrieben. Die Minderung dieser Emissionen lässt sich nicht durch eine natürliche Schwimmdecke realisieren, sondern erfordert zusätzliche Investitionen in eine künstliche Abdeckung, wie z. B. ein Zeltdach, eine Schwimmfolie oder Schwimmkörper, so das BMEL. Um den Anforderungen der TA-Luft zu entsprechen, sei daher die gasdichte Abdeckung der Gärrestlager eine interessante Option, insbesondere mit Blick auf die genannten Vorteile hinsichtlich des Anlagenbetriebes und die aktuelle BMEL-Investitionsförderung.
Klimaschutz für den Sektor Landwirtschaft
Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist die verstärkte Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen eine der wichtigsten Ansätze für den Sektor Landwirtschaft, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe fördert das BMEL zur Umsetzung dieses Ziels verschiedene Maßnahmen:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur energetischen und emissionsmindernden Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
- Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhöhung des Anteils von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
- Förderung von Investitionen (https://wirtschaftsduenger.fnr.de/) in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern.