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Gelder nicht ausgeschöpft: Höhere Prämien für Ökoregelungen möglich
Es soll mehr Geld für den Ökolandbau bereitgestellt werden. Doch der Deutsche Bauernverband rechnet mit einem deutlichen Nichtausschöpfen der Finanzmittel.
Landwirte und Landwirtinnen, die für dieses Jahr Ökoregelungen beantragt haben, können mit einer kräftigen Prämienerhöhung rechnen. Davon geht zumindest der Deutschen Bauernverband (DBV) mit seinen Landesbauernverbänden aus. Nach deren Einschätzung bleiben die angebotenen Ökoregelungen (die sogenannten Eco schemes) in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in diesem Jahr in deutlichem Umfang ungenutzt. Der Bund plante für die Ökoregelungen gut 1 Mrd. € ein, die Bauernverbände rechnen allenfalls mit einem Bedarf von rund 700 Mio. €. Damit könnte der Bund die Prämien für einzelne Ökoregelungen um bis zu 30 Prozent erhöhen. Noch liegen aber konkrete Daten nicht vor.
Öko-Förderung nicht attraktiv genug?
Hauptursache dürften die zu niedrigen Fördersätze sein, so der DBV. Diese bleiben weit hinter den aktuellen Preis- und Kostenentwicklungen zurück und sind auch im Vergleich zu höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder oft nicht attraktiv genug. Die kräftige Erhöhung ist aber nur in diesem Jahr möglich, für 2024 erlaubt die EU nur eine Erhöhung um zehn Prozent, wenn die Mittel erneut nicht ausgeschöpft sind.
Ökoregelungen: Was konkret verbessert werden soll
Vorsorglich schlägt der DBV in einem abgestimmten Papier für die nächste GAP-Antragstellung Verbesserungen der Ökoregelungen vor. Für 2024 sollten vor allem die Fördersätze bei vorhandenen Ökoregelungen angehoben werden, um eine vollständige Ausschöpfung des Budgets und damit eine Erreichung der Förderziele sicherzustellen. Die Berufsvertretung verlangt vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, auf Basis der Daten zur Inanspruchnahme der Ökoregelungen möglichst schnell Nachbesserungen vorzulegen und den GAP-Strategieplan zu korrigieren.
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Mehr Geld für Fruchtfolge ab 2024 gefordert
Konkret verlangt der DBV unter anderem folgende Prämienerhöhungen sowie Vereinfachungen für die Antragstellung 2024. Diese muss der Bund aber bis spätestens Mitte September nach Brüssel melden.
- Ökoregelung 2 (mindestens 5 Fruchtarten und 10 % Leguminosen): Erhöhung der Prämie von 45 €/ha auf 75 €/ha.
- Ökoregelung 6 (Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz): Öffnung auch für Dauergrünland, Prämienhöhe 50 €/ha.
- Ökoregelung 1c (Stilllegung Dauerkulturen): Nicht nur Blühstreifen als strikte Zwischenzeilenbegrünungen erlauben, sondern auch Begrünung in jeder zweiten Reihe. Auf lagegenaue Einzeichnung der Streifen ist zu verzichten.
- Ökoregelung 1 a (Stilllegung): volle Kombinierbarkeit mit Ökolandbauförderung und Stilllegungsflächen nach GLÖZ 8.
- Aktive Begrünung von GLÖZ 8-Flächen und Stilllegungsflächen (Ökoregelung 1a) bis jeweils 31. März erlauben.
- Kleinstflächen bis 1000 m² sind ebenfalls als förderfähige Brachen anzuerkennen.
- Ökoregelung 4 (Extensivierung Dauergrünland): Viehbesatz auf gesamte vorhandene Futterfläche beziehen (wie bei Umweltprogrammen auch). Der Mindestviehbesatz solle an 60 statt nur an 40 Tagen unterschritten werden dürfen.
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Klimabonus für Grünland ab 2025?
Folgende Anpassungen schlägt der Bauernverband für das Antragsjahr 2025 vor. Dafür muss der Bund bis 15. September 2024
- Förderung fürs Grünland und für Weidetierhaltung verbessern, Stichwort: Klimabonus fürs Grünland. In früheren DBV-Positionspapieren fand sich ein Bonus von 90 €/ha.
- Praktikablere Ökoregelungen für Obst-, Gemüse- und Weinbauern.
- Förderbedingungen bei Extensivierung Dauergrünland (Ökoregelung 4) und Agroforst (Ökoregelung 3) vereinfachen.
- Fristen vereinheitlichen bei Bewirtschaftungsgeboten und -verboten bei GLÖZ-Regeln.