Ein negativer Corona-Schnelltest.

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Ellen Hartmann | am

Gilt ab heute: Corona-Tests in landwirtschaftlichen Betrieben

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind ihren Mitarbeitern regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe.

Grundsätzlich gilt: Wer nicht ausschließlich im Homeoffice arbeitet, soll Zugang mindestens einmal pro Woche Zugang zu Corona-Tests bekommen. Diese neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums tritt heute in Kraft.

Wer bezahlt das?

Die Kosten für den Test, muss der Arbeitgeber tragen. Eine Testpflicht für den Arbeitnehmer besteht allerdings nicht. Wer jedoch als besonders gefährdet gilt, soll zweimal pro Woche die Möglichkeit bekommen, sich testen zu lassen. Hierzu zählen unter anderem Beschäftigte, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, wie Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Doch auch Arbeitnehmer, die viel Kundenkontakt haben (etwa Hofladenpersonal) sollen die Chance auf zwei Tests pro Woche bekommen.

Kritik vom Raiffeisenverband

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes, Dr. Henning Ehlers, hält die beschlossene Testpflicht in Betrieben für nicht praxistauglich und bezeichnet sie als belastend für die Wirtschaft. Er fordert: "Die Regierung sollte für einen Ausgleich sorgen."

Der Gesundheitsschutz sei laut Ehlers unerlässlich, dennoch würden nicht ausreichend valide Tests existieren. "Die Verpflichtung bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, sowohl personell als auch finanziell", so der Hauptgeschäftsführer. "Zudem belasten sie, da sie unter Aufsicht durchgeführt werden müssen, wiederum den Gesundheitsschutz der beaufsichtigenden Mitarbeiter."

Mit Material von dpa und drv

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