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Was gilt für die Güterbeförderung in der Landwirtschaft?
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat ein neues Merkblatt zur Güterbeförderung in der Landwirtschaft herausgegeben.
Welche Ausnahmen gelten für die Land- und Forstwirtschaft im Güterkraftverkehrsgesetz, bei der Maut, im Fahrpersonalrecht und bei der Kraftfahrzeugsteuer? Welche Führerscheine sind nötig, was gilt für verschiedene Fahrzeugbauarten und welche Berufskraftfahrerqualifikation ist nötig? Antworten darauf liefert das Merkblatt der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen.
Merkblatt kostenlos downloaden
Das Merkblatt richtet sich an Land- und Forstwirte, Maschinenringe, Lohnunternehmen, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und des BAG, die Kontrollen durchführen. Für diese Zielgruppen empfiehlt es sich, die Inhalte des Merkblatts zu kennen und das Merkblatt für alle relevanten Fragen im Straßenverkehr griffbereit bei sich zu haben. Das Merkblatt steht kostenlos als Download bei der LWK Niedersachsen zur Verfügung.
Führerscheinklassen L und T: Das sind die Unterschiede
Das steht im Merkblatt
- Zulassungsfreie Anhänger bis 25 km/h
- Wann darf mit Klasse L gefahren werden?
- Für welche Fahrzeuge brauche ich eine Berufskraftfahrer-Qualifikation?
- Welche Fahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?
- Was sind in lof Betrieben übliche Beförderungen von lof Bedarfsgütern oder lof Erzeugnissen?
- Wann gilt eine Mautpflicht?
- Fahrpersonalrecht