Gülle: Lagerraum nicht zu knapp bemessen
Die Anforderungen an die Güllelagerung steigen. Vorgaben an eine umweltgerechte Lagerung und Ausbringung müssen bei Planung und Bauausführung berücksichtigt werden. Wie können diese praxisgerecht umgesetzt werden?
Längere Lagerzeiten, Verringerung von klimaschutzrelevanten Schadgas-Emissionen und die Verhinderung von schädlichen Grundwassereinträgen während der Lagerung sind die Hauptthemen, die beachtet werden müssen.
Lagerraum ermitteln
Die Ermittlung des Lagerraumbedarfs hängt ab von der Lagerdauer und dem Gülleanfall. Diese beiden Faktoren sind in der Düngeverordnung geregelt. Dort sind die entsprechenden Lagerzeiträume mit mindestens sechs Monaten, bzw. von neun Monaten bei flächenarmen Betrieben und die entsprechenden Gülleanfallmengen je Tierart hinterlegt.
Hierbei handelt es sich aber nur um Mindestanforderungen, die auf die Belange des Betriebes abzustimmen sind. Unter Berücksichtigung einer umwelt- und pflanzenbedarfsgerechten Düngung kann die optimale Lagerdauer auch einen längeren Zeitraum beinhalten. In Abhängigkeit von den angebauten Kulturen, den Belangen des Wasserschutzes und den Bodenverhältnissen, können im Einzelfall auch Zeitspannen von zehn bis elf Monaten sinnvoll sein. Der Flüssigmistanfall ist vom Umfang der Tierhaltung abhängig und schwieriger abzuschätzen. Die Schwankungsbreite ist selbst bei gleicher Tierart und Fütterung von Betrieb zu Betrieb erheblich.
Was muss bei der Güllelagerung beachtet werden?
- Nach welchen Kriterien muss der Lagerraumbedarf errechnet werden?
- Wie muss der Niederschlagseintrag berücksichtigt werden?
- Was ist beim Baugrundgutachten zu bedenken?
- Was empfiehlt sich als Wandmaterial?
- Was gilt für Leckageerkennung, Entnahmeeinrichtung und Abfüllplatz?
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