Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Heizungsumrüstung: Holzöfen sind keine Dreckschleudern
Die Kritik an der Nutzung von Holz zur Wärmeerzeugung hält an, hartnäckig wie die Mär, dass Holz generell ein dreckiger Brennstoff sei. Dabei reduziert hocheffiziente Technik in modernen Kesseln die Emissionen auf ein Minimum.
Das zähe Ringen um das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) hält an. Nach dem bisherigen Stand des Gesetzentwurfs sollen ab 2024 bis auf wenige Ausnahmen keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden. Bei der Umstellung auf nichtfossile Energien favorisiert die Bundesregierung Wärmepumpen. Auch die Umstellung von Gasheizungen auf Wasserstoff ist als eine Zukunftstechnologie im Gespräch.
Hemmnissse bei der Heizungsumrüstung auf Wasserstoff
Doch dem generellen Einsatz von Wärmepumpen sowie der Heizungsumrüstung auf Wasserstoff stehen unter anderem diese Hemmnisse entgegen:
- In älteren Gebäuden, insbesondere auch in landwirtschaftlichen Wohnhäusern, sind Wärmepumpen nur bedingt effizient einzusetzen.
- Ab dem kommenden Jahr müsste eine extrem große Zahl an Aggregaten und an Installateuren zur Verfügung stehen, um die Nachfrage zu bedienen.
- Wasserstoff ist bislang kaum verfügbar und teuer. Selbst Gasnetzbetreiber halten eine mögliche Versorgung von Einzelhaushalten erst in einigen Jahren für möglich.
Darum können wir nicht mit Wasserstoff heizen
Abkehr von Heizöl und Gas
Wo aber bleibt in dieser Diskussion der nachwachsende Rohstoff Holz? Er zählt nach klärenden Verhandlungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) weiterhin zu den förderwürdigen alternativen Energien – zumindest für Bestandsgebäude. Ein begrüßenswerter Beschluss, denn in ländlichen Regionen ist die Nutzung von Holzbrennstoffen weit verbreitet; insbesondere in landwirtschaftlichen Betrieben, die über Waldflächen oder umfangreiche Knicks und Ackerrandstreifen verfügen. Doch die Kritik an der energetischen Nutzung von Holz reißt nicht ab und die Umsetzung der RED III in nationales Recht bleibt abzuwarten.
Das Hauptargument gegen Holzfeuerungen ist die Belastung der Umwelt mit Feinstaub, der bei der Verbrennung frei wird. Die Feinstaubemissionen durch Holzfeuerungen sind in Deutschland mittlerweile wieder höher als die des Straßenverkehrs.
Strenge Kontrollen bei Holzkesseln
Hauptverursacher sind aber nicht Holzheizsysteme, die mit Scheitholz, Hackschnitzeln oder Pellets betrieben werden – deren Abgaswerte müssen nach der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) alle zwei Jahre von Schornsteinfegern überprüft und gemessen werden und unterliegen damit strengen Kontrollen. Vielmehr sind es die deutschlandweit knapp 12 Mio. Einzelfeuerungen, wie Kaminöfen, die nach der Einrichtung unkontrolliert betrieben werden können. Hier reicht lediglich die Typprüfung beim Hersteller; weitere Messungen gibt es nicht. Zudem lässt die BImSchV auch erheblich höhere Emissionsgrenzwerte für Einzelöfen zu.
Auch in Niedersachsen machen Einzelöfen den weitaus überwiegenden Anteil der Holzfeuerungen aus. Von den hierzulande 1,2 Mio. Scheitholzfeuerungen waren 2021 97 % Einzelöfen (laut Feuerstättenzählung, 3N-Kompetenzzentrum).
Es ist zu erwarten, dass das BImSch in Kürze novelliert wird und auch für Einzelöfen strengere Grenzwerte und Kontrollen, höhere Effizienz und gegebenenfalls der Einsatz von Filtern analog zu den Holzkesseln gefordert wird. Letztlich kann wohl nur so eine langfristige Akzeptanz von Holzfeuerungen gewährleistet werden.
Heizungsverbot 3 Jahre verschieben – Heizungsgesetz nicht umsetzbar
Ausgereifte technische Ausstattung
Bei den zentralen Holzheizsystemen haben die Hersteller in den vergangenen Jahren viel Entwicklungsarbeit in die energieeffiziente Technik gesteckt. Für jede Form des Brennstoffes, ob Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets gibt es verschiedene, technisch ausgereifte Feuerungssysteme:
- Scheitholzkessel werden vorwiegend im Leistungsbereich bis 45 kW eingesetzt und ausschließlich manuell mit Brennstoff beschickt.
- Bei größerem Leistungsbedarf und/oder dem Wunsch nach mehr Komfort sollte man über automatische Systeme für Holzhackschnitzel oder Holzpellets nachdenken, letztere rechnen sich aber auch schon bei geringerem Wärmebedarf.
- Automatische Feuerungen für Hackschnitzel oder Pellets fördern den Brennstoff bedarfsgerecht in die Feuerung und erreichen so sehr gute Feuerungsqualitäten, insbesondere im Gegensatz zu den ungeregelten Einzelraumfeuerungen.
- Gute Verbrennungsqualitäten und feuerungstechnische Wirkungsgrade von über 90 % werden außerdem durch elektronische Regelungen und die Steuerung der Verbrennung über Lambda-Sonden erreicht.
- Sprinkleranlagen, Brandschutzklappen, Fall- oder Zellenradschleusen in den Zuführkanälen vermeiden Rückbrände aus den Feuerzonen in den Vorratsbereich.
- Pufferspeicher, also größere Wasserbehälter zur Leistungsregelung zwischen Kessel und Heizsystem, zeigen bei jeder Biomassefeuerung positive Wirkung. Ein Volumen von 30 l/kW ist bei automatischen Anlagen sicher ausreichend und wird auch in Förderprogrammen gefordert. Bei Scheitholzkesseln werden 55 l/kW benötigt.
- Immer mehr neue Kessel werden mit elektrostatischen Staubfiltern installiert; bei manchen Herstellern sind diese schon im Kessel integriert.
Alte Heizung tauschen: Wann lohnt sich der Einbau einer Pelletheizung?
Fördermittel – noch nicht in trockenen Tüchern
Seit Beginn diesen Jahres hat die Bundesregierung die staatlichen Förderprogramme der BAFA (www.bafa.de) für Holzfeuerungen bereits deutlich auf 20 % möglichen Zuschuss reduziert, sodass es sich in vielen Fällen nicht mehr lohnte, überhaupt einen Zuschuss zu beantragen. Denn Biomasseheizungen können der neuen Richtlinie zufolge nur noch gefördert werden, wenn Sie mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Der zulässige Feinstaubausstoß wird auf max. 2,5 mg/m³ Rauchgas (0,0025 g/m³) begrenzt, was elektrostatische Filtersysteme erforderlich macht.
Bisherigen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz klammert vorhandene Einzelfeuerungen weitgehend aus
Im bisherigen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz bleiben dennoch die stärker umweltbelastenden und in erheblich größerer Zahl vorhandenen Einzelfeuerungen weitgehend ausgeklammert. Dagegen sieht der GEG-Entwurf vor, hochwertige Holzkessel mit weiteren erheblichen Anforderungen und Einschränkungen zu belegen – so ein Verbot von Holzheizungen in Neubauten und die schon laut aktueller Förderrichtlinie notwendige Kombinationen mit Solaranlagen und/oder Wärmepumpen in Bestandsgebäuden sowie die Installation von Rauchgasfiltern.
Ein Hoffnungsschimmer: In dem GEG-Entwurf soll es wieder eine staatliche Förderung für den Heizungstausch geben. Damit könnte die Förderung für Holzfeuerungen wieder höher ausfallen als der momentan geltende Zuschuss von 20 %.