Hofübergabe

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Christel Grommel | am

Hofübergabe - so hilft der Steuerberater

Bei einer Hofnachfolge und Hofübergabe sind zahlreiche Dinge zu beachten. Wie hilft dabei ein Steuerberater?

Wie läuft die steuerliche Beratung während der Hofübergabe ab, welche Unterlage braucht man und welche Herausforderungen gibt es? Sebastian Gruber von der BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft GmbH hat geantwortet.

Wann sollte ein Steuerberater ins Spiel kommen?

Zuvor sollten Familie und Hofnachfolgerin oder Hofnachfolger Gespräche führen. Liegt eine grobe Idee vor, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, kann man bei einem Termin mit dem Steuerberater konkreter werden. Der Steuerberater kann jedoch auch Ideen für die Hofübergabe im Vorfeld liefern, wenn das gewünscht ist.

Älteres und jüngeres Paar bei einer Beratung: Hofübergabe

Zu welchen Punkten genau wird beraten?

Die BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft darf ausschließlich auf dem Gebiet des Steuerrechts beraten. Nur im Rahmen des Rechtsleistungsdienstgesetztes (RDG) darf sie auch Rechtsberatung erledigen. Unter den Begriff der Rechtsberatung fallen im Rahmen der Hofübergabe z.B. die Erstellung von Testamenten, Erstellung von Gesellschaftsverträgen, sozialversicherungsrechtliche Beratung.

Wesentliche Themen bei der Hofübergabe

  • Landwirtschaftliches Erbrecht, bzw. Hofnachfolge im Erbfall
  • Erbauseinandersetzungen, Pflichtteil und Erbschein
  • Hofnachfolge zu Lebzeiten
  • Altenteilleistungen, Rückforderungen und Abfindung weichender Erben
  • Kosten der Hofübergabe
  • Übertragung selbst genutzter Wohngebäude
  • Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe
  • Bewertung von Wald, Sonderkulturen und Wohnteil
  • Bauland und Bauerwartungsland
Ein Junglandwirt mit einem Ferkel auf dem Arm.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Gebraucht werden:

  • Personalausweis
  • Liegenschaftskataster (ALKIS I und II)
  • Steuerbescheid des Übergebers und Übernehmers
  • Aktuelle Steuererklärung
  • Aktuelle Gewinnermittlungen (Bilanz / EÜR / §13a EStG) des Übergebers
  • Einheitswertbescheide
  • Unterlagen zur (historischen) Wohnhausentnahme, z.B. Anlage LW
  • Betriebsaufgabeerklärungen (1970, 1979, usw.)
  • Unterlagen für bereits in der Vergangenheit erfolgte Grundstücksentnahmen (z.B. Korrespondenz mit dem Finanzamt)
  • Pachtverträge bei verpachteten Betrieben
  • Bauplan des Wohnhauses (für Sachwertverfahren) und Baumappen (Wohnflächenberechnung)
  • Ehevertrag / Erbvertrag / Testamente
  • Alte Übergabevertäge

Welche Herausforderungen gibt es bei der Hofübergabe?

Übernehmer und Übergeber sollten am Ende beide zufrieden sein. Zwischen privaten Vorstellungen und dem steuerlich Möglichen liegen oft große Unterschiede. Wichtig ist zunächst ein grober Plan des Mandanten. Diesen versucht dann der Steuerberater möglichst günstig zu gestalten.

Mit Material von agrajo

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