Die Rentenbank hat ein neues Interessenbekundungsverfahren zum Förderprogramm gestartet. Bis zu 40% Zuschuss sind möglich.
Noch bis zum 26. Januar können Landwirte ihr Förderinteresse bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank anmelden. Dazu müssen sie sich auf dem Förderportal der Bank registrieren. Seit Montag (16.1.) hat die Förderbank ein neues Interessenbekundungsverfahren im „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ gestartet. Nur wer sich angemeldet hat, erhält später eine Einladung zur Antragstellung. Achtung: Alle Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 verlieren ihre Gültigkeit. Wer beispielsweise neue Dünge- oder Pflanzenschutztechnik anschaffen will, kann sich so bis zu 40% Zuschuss sichern.
So läuft das Verfahren ab
Nach dem Ende der Frist wird die Rentenbank nach eigenen Angaben per technischem Zufallsverfahren eine Reihung aller eingegangenen Interessenbekundungen durchführen und die Einladungen zur Antragstellung entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln versenden.
Nur Unternehmen, die eine Einladung zur Antragstellung erhalten, können im Förderportal der Rentenbank einen Antrag innerhalb der in der Einladung aufgeführten Kategorie stellen. Die Grundlage des Antrags bilden bei Herstellern und Lieferanten eingeholte Angebote. Beim Erfassen des Antrags im Portal müssen Landwirte den Fördergegenstand aus der jeweils gültigen Positivliste konkret benennen und die Investitionssumme laut dem wirtschaftlichsten Angebot anzugeben.
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Auf die Fristen achten
Wer eine Einladung zur Antragstellung erhalten hat, hat laut Rentenbank bei der Kategorie A „Maschinen der Außenwirtschaft“ und B „Separationsanlagen“ ab Datum der Einladung 30 Tage Zeit, seinen Antrag im Förderportal fertigzustellen.
Bei der Kategorie C „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdünger“ beträgt die Frist für die Fertigstellung des Antrags im Förderportal 120 Tage. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zusammen mit dem Einladungsschreiben bei der Hausbank einzureichen.