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Kartoffeln stoppeln: Felder sind kein Selbstbedienungsladen!
Jetzt kommt wieder die Saison des Stoppelns von Zwiebeln, Kartoffeln oder Äpfeln. Doch was ist erlaubt? Was kann der Landwirt tun, wenn ihm die Ernte vor der Nase weg geklaut wird?
Hohe Zwiebelpreise – viele Zwiebel-Diebe
Für Landwirte ist es manchmal bloß ein Ärgernis, manchmal ein echter Schaden. Mal geht es um Obst, mal um Zwiebeln. So könnten die Zwiebelbauern bei Calbe in Sachsen-Anhalt eigentlich zufrieden sein. Die Ernte war erfreulicher als letztes Jahr. „Auch wenn die Qualität besser sein könnte“, sagt Heiko Brandt vom Mitteldeutschen Zwiebelkontor. „Es war halt zu den falschen Zeiten das richtige Wetter.“ Hinzu kommt, dass es Verbraucher gibt, die den Zwiebelbauer bereits vor der Ernte um seine Früchte bringen. „Wir reden hier von Tonnen, die von den Feldern verschwinden“, sagt Brandt. Das sei schon immer so gewesen, „aber dieses Jahr fällt es schon besonders auf. Vielleicht sind die Preise vielen Menschen zu hoch und dementsprechend viel wird geklaut.“
Auch Landwirt Sören Diersing-Espenhorst hat in Niedersachsen Erfahrungen mit Diebstahl gemacht: Schon vor der Ernte haben Unbekannte auf 200 Quadratmetern Acker Kartoffeln ausgegraben. Am meisten stört ihn daran die Unverschämtheit der Menschen. „Es kann nicht sein, dass man uns jetzt schon die Früchte vom Acker klaut.“
Immer mehr Diebstahl auf Niedersachsens Äckern
Bis zu 500 Kilo Zwiebeln auf einen Rutsch geklaut
Stoppeln von Kartoffeln ist Diebstahl
Es muss ja nicht gleich eine halbe Tonne sein. Aber um eins gleich klarzustellen: Stoppeln ist letztendlich Diebstahl. Wenn auch in minderschwerer Form. In Deutschland fällt es unter § 248a StGB, „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen“. Das meint laut Bundesgerichtshof Sachen, die weniger als 25 Euro wert sind. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen diese Form des Diebstahls nur, wenn der Landwirt als Eigentümer ihn anzeigt. „Wir zeigen inzwischen nicht mehr an, das macht keinen Sinn“, sagt Heiko Brandt. „Allerdings fragen wir uns schon, wer diese großen Mengen klaut. Unsere regionalen Gemüsehändler kaufen 50 Kilo die Woche. Was will man mit 500 Kilo Zwiebeln?“
Kartoffeln vom Feld klauen: Geld- und Freiheitsstrafe möglich
Im Falle der gestohlenen Zwiebeln oder wenn Menschen sich schon vor der Ernte an Kartoffeln oder Obst bedienen, liegt der Wert mitunter jenseits der 25 Euro. In so einem Fall muss die Polizei auch ohne Anzeige aktiv werden. Es drohen, selbst wenn sich der Stoppeler ahnungslos gibt, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. „Da ist aber immer die Frage, ob die Täter gefunden werden. Ich kann mich nicht ans Feld stellen. Und selbst wenn man einen erwischt: Ich kann mich nicht mit jedem anlegen“, sagt Heiko Brandt. Die Menschen seien mitunter extrem dreist: „Da sitzen sie am Feld und putzen seelenruhig die Zwiebeln. Und welche nicht gut genug sind, landen im Graben.“
Immer den Landwirt fragen, bevor man etwas vom Acker nimmt
Als Landwirt ist man definitiv im Recht, wenn man diese Art Diebstahl anzeigt. Und auch für diejenigen, die stoppeln, ist es gut zu wissen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn sie bei dem Eigentümer oder Pächter des Feldes um Erlaubnis fragen. Wenn die Ernte abgeschlossen ist, versteht sich. Vorher Kartoffelpflanzen aus dem Boden zu reißen oder mit Büscheln voller Zwiebeln nach Hause zu marschieren, ist eine Straftat. Auch der private Apfelpflücker in der Plantage des Obstbauern ist keine Bagatelle.