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Kristina Wienand | am

LAND & FORST-Die Wegweiser: Grundsteuer

Im Podcast "LAND & FORST-Die Wegweiser" sprechen wir mit Experten u.a. aus Recht oder Wissenschaft. Diesmal geht's um die Grundsteuer. Alle wichtigen Fragen klärt Steuerberater Matthias Schriever.

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Das Grundsteuersystem in Deutschland ist überarbeitet worden. Für Hausbesitzer und landwirtschaftliche Betriebe heißt das: alle Grundstücke müssen neu bewertet werden. Eigentümer müssen jetzt eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Die Frist hierfür endet am 31. Januar 2023. Die Erklärungen müssen elektronisch an das Finanzamt abgegeben werden.

Von Karten, Formularen und Messungen

In der neuen Podcastfolge klären Matthias Schriever, Steuerberater von Twistern & Partner in Geestland im Landkreis Cuxhaven, und LAND & FORST-Vizechefredakteurin Cornelia Krieg wichtige Fragen rund um die neue Grundsteuer:

  • Was verändert sich ab 2025 generell bei Grundsteuer A und B?
  • Wie werden Flächen und Gebäude zugeordnet?
  • Welche Nutzungsarten sind in Zukunft teurer?
  • Was gilt in Zukunft für Gebäude und Flächen auf der Hofstelle?
  • Muss ich neu ausmessen?

Wie ist der Fahrplan?

  1. Bis zum 31. Januar muss die Feststellungserklärung abgegeben werden
  2. Bis Ende 2024 wird der Hebesatz von den Kommunen neu festgelegt, Grundsteuer-Bescheide gehen dann raus
  3. Ab 01. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer

Welche Grundsteuertypen wird es geben?

  • Weiterhin Grundsteuer A und B (landwirtschaftlich und nicht-landwirtschaftlich) und
  • NEU Grundsteuer C (Baulandsteuer, Bauland wird höher besteuert, damit es auch bebaut wird bzw. zur Bebauung verkauft wird - dies wurde in Niedersachsen eingeführt)
Futtersilo-Stall-Schweinestakl

Was ist für Landwirte bei der Grundsteuer A wichtig?

Früher galten Einheitswerte, an denen sich orientiert wurde. Nun wird es einen Grundsteuerwert geben. Früher wurde das Grundstück nach Bodenpunkten bewertet. Der Einheitswert (in Bodenpunkten) hat durchschnittliche Ertragswerte, die Flächengröße zugrundegelegt. Man hat geschaut, wie werthaltig die Böden in der jeweiligen Gemeinde waren (Bodenpunkte -> Ertragsmesszahlen). Auch welche Früchte angebaut wurden (Zuschläge für Sondernutzungen). Die neue Bewertung knüpft da auch dran an, geht aber nicht mehr so in die Tiefe. Das Verfahren wird sozusagen verschlankt und vereinfacht.

Landwirte müssen durch die Feststellungserklärung an der Bewertung des Grundstücks mitwirken. 

Wo findet man die Werte?

Die Katasterauszüge sollte jeder zuhause haben. Die niedersächsischen Finanzämter haben die Infoschreiben zugeschickt. Auf der Rückseite steht dann jedes Flurstück mit Bezeichnung und Größe und mit der Ertragsmesszahl. Der Eigentümer muss dann noch schauen, ob das stimmt. Ob zu viel oder zu wenig Fläche angegeben ist und auch, ob die Ertragsmesszahl richtig angegeben ist. Die Aufgabe der Landwirte ist es dann, diese Papierdaten digital zu machen.

Grundsteuererklärung Formular

Welche Daten müssen in der Erklärung angegeben werden?

  • Flurstück,
  • Flächengröße in qm,
  • die Ertragsmesszahl und
  • Gemeinde und Gemarkung.

Für die Flächen war es das dann schon.

Was ist, wenn ich Grundstücke in mehreren Gemeinden habe?

Grundsätzlich wird nach bewirtschafteter Einheit geschaut. Wenn ich Flächen in zwei Betrieben bewirtschafte, muss ich zwei Erklärungen abgeben. Bewirtschafte ich im Rahmen eines Betriebs auf Flächen, die sich über mehrere Bundesländer hinweg erstrecken, reicht eine Erklärung, auch gemeindeübergreifend.

Ihnen gefällt diese Kurzzusammenfassung aus der digitalen Ausgabe der LAND & FORST? Und Sie wollen mehr Details über die möglichen Hebesätze der Kommunen und Gemeinden erfahren? 

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