Landwirt telefoniert auf dem Acker

Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Madeline Düwert | am

Landkauf: Ein Landwirt ist ein Landwirt

Egal, wie hoch Ihr Einkommen aus landwirtschaftsfremder Tätigkeit ist: Beim Landkauf für Ihren Betrieb sind Sie aktiver Landwirt gemäß Grundstücksverkehrsgesetz.

 

Der zuständige Grundstückverkehrsausschuss darf Ihnen bei einem Landkauf den Kaufvertrag über Ackerland nicht deswegen verweigern, weil Ihr landwirtschaftlicher Betrieb nicht Ihre Existenzgrundlage bildet. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Urteil aus dem Jahr 2016 entschieden.

Unabhängig von der Höhe Ihres sonstigen Einkommens aus landwirtschaftsfremder Tätigkeit sind Sie dann aktiver Landwirt im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes, wenn Sie einen großen landwirtschaftlichen Betrieb führen und dabei

  • alle maßgeblichen Entscheidungen selbst treffen und
  • alle Verträge und Förderanträge selbst unterschreiben.

Sie sind damit erwerbsprivilegiert im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG), auch wenn Sie über keine landwirtschaftliche Berufsausbildung verfügen. Als vermögender Landwirt werden Sie nicht deshalb zum Nichtlandwirt, weil Sie auf Ihre landwirtschaftlichen Einkünfte nicht angewiesen sind. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Sie Ihre Arbeiten auf Ihrem Betrieb selbst erledigen oder diese von Mitarbeitern ausführen lassen.

Der vom OLG Celle zum Landkauf entschiedene Fall

Der Käufer in dem vom OLG Celle entschiedenen Fall war als Gesellschafter (aber nicht in der Geschäftsführung)  an verschiedenen landwirtsfremden Unternehmen beteiligt und hatte 1998 einen landwirtschaftlichen Betrieb gekauft. Er beschäftigte zwar zwei Mitarbeiter, leitete den Betrieb aber selbst. Der zuständige Grundstückverkehrsausschuss hatte die Genehmigung des Kaufvertrags nach dem GrdstVG verweigert.

Dem widersprach das OLG Celle: Der Begriff des Landwirts orientiere sich an § 1 Abs. 2, 4 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte (ALG). Danach ist Landwirt, der

  • als Unternehmer ein auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen der Landwirtschaft betreibt,
  • das eine bestimmte Mindestgröße erreicht,
  • wobei derjenige Unternehmer ist, der seine berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.

Landwirtschaftlicher Betrieb nicht Existenzgrundlage

    Das war zweifelsfrei der Fall, denn der Käufer betreibt auf seinem eigenen Land eine Pferde- und Rinderzucht. Obwohl er offiziell noch Geschäftsführer eines seiner Unternehmen (ohne Geschäftsbereich) ist, bringt er inzwischen seine volle Arbeitskraft in seinen landwirtschaftlichen Betrieb ein, auf dem er auch wohnt. Da er seinen Betrieb selbst verantwortlich führt, ist er als Landwirt einzustufen. Ob er auch anfallende landwirtschaftliche Arbeiten selbst ausführt, ist unbeachtlich.

    Dass der Käufer aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb heraus nicht seine Existenzgrundlage erziele, war hier nicht ebenfalls nicht ausschlaggebend. Die entscheidende Frage, so das Gericht, war vielmehr, ob der Betrieb des Erwerbers grundsätzlich leistungsfähig ist und einen entsprechenden Gewinn abwirft. Der muss sich grundsätzlich dazu eignen, zur Existenzgrundlage eines Landwirts beizutragen.

    Landwirtschaftlicher Betrieb kein Abschreibungsobjekt

    In dem vorliegenden Fall war das landwirtschaftliche Unternehmen als leistungsfähiger Betrieb anzusehen und nicht als Abschreibungsobjekt. Zwar ergaben sich in den Jahren 2004 bis 2010 erhebliche Verluste. Diese waren aber auf Investitionen zurückzuführen. Inzwischen erwirtschaftet der Betrieb beachtliche Gewinne. Ein Kaufvertrag mit dem vermögenden Unternehmer führte also nach alldem nicht zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 GrdstVG, weil er als Landwirt anzusehen war.

    Der Beschluss wurde vom OLG Celle am 29. Januar 2016 gefasst, Az. 7 W 10/15.

    Digitale Ausgabe

    Jetzt bestellen
    digitalmagazin

    ✓ Artikel suchen und merken

    ✓ exklusiv: Video und Audio

    ✓ Familienzugang

    ✓ 1 Tag früher informiert

    Digitale Ausgabe

    ✓ Artikel merken und teilen
    ✓ exklusiv: Video und Audio
    ✓ Familienzugang
    ✓ 1 Tag früher informiert
    Produkte entdecken
     
    Das könnte Sie auch interessieren

    Inhalte der Ausgabe

    • Hofgeschichte: Direktsaat auf Hof Schierholz
    • Stallbrände: Podcast und Ratgeber zur Prävention
    • So geht Silagebereitung für Rundballen
    • Schweinegesundheit: Signale der Tiere richtig deuten
    • Photovoltaikanlagen richtig reinigen

    JETZT DAS WOCHENBLATT KENNENLERNEN – GEDRUCKT ODER DIGITAL!

    Reinschnuppern: 12 Ausgaben ab 10€

    Jetzt bestellen