Biogas-Waermenetz-Einspeisung

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Norbert Lehmann | am

Wie Landwirte von der Pflicht zur Wärmeplanung profitieren könnten

Die Kommunen in Deutschland müssen kurzfristig Wärmenetze planen. Das eröffnet Chancen für Landwirte als Energielieferanten.

Die Ampel-Koalition will alle Kommunen in Deutschland verpflichten, innerhalb weniger Jahre eine Wärmeplanung auszuarbeiten. Bis 2030 sollen diese Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2045 sogar vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Aktuell stammen nur etwa 20 Prozent der Fernwärme aus erneuerbaren Energien. Das eröffnet Chancen für Landwirte als Energielieferanten, vor allem in kleinere Wärmenetze im ländlichen Raum. Dr. Guido Ehrhardt vom Hauptstadtbüro Bioenergie sagt: „Für den Aufbau von kleineren Wärmenetzen fehlt in ländlichen Gemeinden bisher oftmals der Organisator. Das hat die Wärmeeinspeisung aus Biogasanlagen gebremst. Die Kommunen sind für diese Rolle prädestiniert. Mit dem Wärmeplanungsgesetz erhalten sie nun einen klaren Auftrag, tätig zu werden.“

Neue Wärmenetze müssen 65 Prozent erneuerbare Energien einsetzen

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf im August beschlossen. Jetzt beginnen die parlamentarischen Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, bis zum 30. Juni 2028 eine systematische und flächendeckende Wärmeplanung für ihr Gebiet aufzustellen. Großstädte müssen ihre Planung schon bis zum 30. Juni 2026 durchführen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner soll es ein vereinfachtes Verfahren geben. Insgesamt sind 11.000 Kommunen von den neuen Vorgaben betroffen. Ein kräftiger Impuls für die Bioenergie dürfte davon ausgehen, dass schon 2024 in jedem neu errichteten Wärmenetz 65 Prozent der Nettowärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen.

Biomassedeckel für große Fernwärmenetze geplant

Allerdings hat die Sache einen Haken: In neuen Wärmenetzen von mehr als 20 km Länge sollen höchstens 35 Prozent Biomasse eingesetzt werden, ab 50 km Länge sind es 25 Prozent. Für kleinere Netze unter 20 km gibt es keine Begrenzung des Biomasseanteils. Experten schätzen, dass die meisten Fernwärmenetze im ländlichen Raum daher von dem Biomassedeckel nicht betroffen sein werden.
Innovationen sind für den Fortbestand der Biogasanlagen wichtig. Einige spannende neue Techniken wurden im Mai beim 16. Biogas-Innovationskongress in Osnabrück vorgestellt.

Fachverband bewertet Deckelung für Biomasse als kontraproduktiv

Die Regierung will mit der Deckelung des Biomasseanteils negative Auswirkungen auf den Naturschutz und den Bestand von Grünland durch große Fernwärmenetze mit hohen Rohstoffbedarf vermeiden. Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, die Begrenzung ersatzlos zu streichen. Die Sicherstellung einer dauerhaft nachhaltigen Biomasseversorgung sollte den Entscheidern vor Ort überlassen werden. Eine ordnungsrechtliche Deckelung sei klimapolitisch kontraproduktiv, umweltpolitisch unnötig und führe potenziell zu höheren Verbraucherpreisen.

Beim Biomethan verschenkt die Koalition das Potenzial von Biogasanlagen

Kritisch sieht der Verband auch, dass das Gesetz schärfere Anforderungen an die Verwendung von grünem Methan stellt als an Wasserstoff. Hier fordert das Hauptstadtbüro eine Gleichbehandlung. Außerdem solle die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Biogasanlagen von der Verstromung auf die Gaseinspeisung umzurüsten. Es sei kein Grund erkennbar, warum die Umrüstung auf die Einspeisung von Biomethan kein Potenzial für die Erzeugung von grünem Methan darstellen solle. Die Koalition will das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Dezember abschließen. Zum 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten.
Gewaltige Konstrukte in Friesoythe: Am Küstenkanal entsteht am c-Port die größte Biogasanlage Europas.
Der Beitrag „Einkommen für Landwirte: Kommunale Wärmeplanung wird Pflicht“ ist zuerst erschienen bei agrarheute.

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