Das Entwenden von Lebensmitteln aus Abfallcontainern ist Diebstahl. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Renate Künast ist entzürnt - und fordert eine bedarfsorientierte Agrarproduktion.
Das Retten von Lebensmitteln aus dem Abfall, sogenanntes "Containern" ist strafbar, bestätigt das Bundesverfassungsgericht. Damit nahm das Gericht zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerden richteten sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes.
Lebensmittel-Retter nicht bestrafen
Der Gesetzgeber dürfe das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das gilt auch, wenn damit nicht die "zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden" wurde.
Als Reaktion darauf schaltet sich Renate Künast ein, ernährungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Sie ruft den Gesetzgeber zum Handeln auf. Die Bundesregierung müsse endlich tätig werden, damit Menschen, die Lebensmittel aus dem Müll retteten, nicht bestraft würden.
Künast: Agrarproduktion an Bedarf ausrichten
Schließlich nahm Künast die Entscheidung zum Anlass, ein weiteres Mal umfassende Veränderungen in der Landwirtschaft zu fordern. Die Überproduktion der Landwirtschaft sei mit dafür verantwortlich, dass Ernteverluste entstünden und Lebensmittel im Abfall von Handel und Haushalten landeten. Deshalb müsse die Agrarproduktion am Bedarf ausgerichtet werden.