Milchtankstelle

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Johanna Michel | am

Milchtankstellen: Bonpflicht stellt Betriebe vor Probleme

Die Eichpflicht für Milchautomaten seit dem 1. Januar 2023 ist für viele Direktvermarkter in ganz Deutschland eine Herausforderung. Streichen möchte das Angebot niemand, doch die bürokratischen Vorschriften machen es den Betrieben schwer.

Seit Anfang des Jahres gilt die Eichpflicht für alle Milchtankstellen in Deutschland. Zuvor konnten Automaten, die älter als fünf Jahre waren, noch unter die Ausnahmeregelung fallen. Diese ist Ende 2022 ausgelaufen.

Kosten für Nachrüstung von Milchautomaten können Nutzen übersteigen

Das Bürgerradio Ems-Vechte-Welle schildert den Fall einer Milchtankstelle aus Hoogstede, bei der sich die Kosten für die Nachrüstung – bis zu 4.000 Euro – für die Betreiber nicht gelohnt habe. Seit dem 1. Januar 2023 stehe die Milchtankstelle still. Kunden der Milchtankstelle seien enttäuscht, hätten aber auch Verständnis gezeigt. Mit politischer Unterstützung versuche der Betrieb nun, eine Kulanzregelung zu erwirken.

Keine Bons aus Milchtankstellen gefragt

Über eine Milchtankstelle von Landwirten aus der niedersächsischen Gemeinde Voltlage berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Weil die Kosten für die Nachrüstung in ihrem Fall recht niedrig geblieben seien, habe der weitere Betrieb der Milchtankstelle nicht auf dem Spiel gestanden. Vor etwa zwei Jahren seien die Milchviehhalter auf die kommende Eichpflicht hingewiesen worden. An der Tankstelle koste der Liter Milch seit mehr als sieben Jahren einen Euro. Viele Kunden ließen sich nach dem Auffüllen keinen Bon vom Automaten ausstellen – die Landwirte hätten noch kein Papier für die Ausdrucke nachlegen müssen.

Mit Beginn des neuen Jahres sind Mehrwegalternativen im To Go-Bereich Pflicht, so sieht es die Novelle des Verpackungsgesetzes vor.

Für Milchautomaten in Aubing sammelten Kunden Unterschriften

Für einen Betrieb aus Aubing, dem westlichsten Teil von München, ist die neue Regelung ebenfalls nicht ohne erheblichen Aufwand umzusetzen. Der Münchener Zeitung tz zufolge habe der Betrieb die Milchtankstelle 2015 im Zuge eines Stallneubaus integriert. Weil sich die Anlage in einer tragenden Wand des Stalls befinde, lasse sie sich nicht nachrüsten. Die Milchtankstelle sei direkt an den großen Kühltank angeschlossen. Wie die Landwirte aus Aubing berichten, gebe es einige Kunden, die auch größere Mengen abholten, um beispielsweise selbst Käse herzustellen. Würde die Anlage separat untergebracht, sei Personal notwendig, um die Kanne nachzufüllen.

Milchtankstelle für Landwirte Einnahmequelle

Bisher sei die Milchtankstelle für die Landwirte in Aubing laut tz eine wichtige Einnahmequelle gewesen. Auch sie setzen sich für eine Ausnahmeregelung ein. Außerdem gebe es große Unterstützung von den Kunden, die in zwei Wochen fast 400 Unterschriften für den Weiterbetrieb der Anlage gesammelt hätten.

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Übergangsfrist für Eichpflicht bei Milchautomaten in Bayern verlängert worden

Der Fall aus Aubing unterliegt einer Ausnahmeregelung, die das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht laut Bayerischem Bauernverband (BBV) im Dezember 2022 erlassen hatte. Betreiber von Milchtankstellen in Bayern haben noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, ihre Anlagen nachzurüsten.

Statt Belegdrucker eine Speicherplatine

Die Ausstattung mit einer Speicherplatine, mit der die Daten bei einer Kontrolle ausgelesen werden können, sei laut Gesetz anstelle eines Belegdruckers möglich. Dazu sollten Landwirte am besten Kontakt mit dem jeweiligen Hersteller der Anlage aufnehmen. Außerdem empfehle es sich, den Lieferanten oder den Hersteller des Messgeräts in folgenden Fällen zu kontaktieren:

  • fehlende Metrologiekennzeichnung
  • kein Belegdrucker oder ein mangelhafter Belegdrucker vorhanden (Messwertangabe, Einheiten fehlen)
  • keine Angabe des abgegebenen Volumens, sondern ein voreingestelltes Volumenzählwerk zählt rückwärts auf Null oder
  • Vermarktung erfolgt nicht nach Volumen (sondern zum Beispiel nach „Portion“)
Mit Material von tz, NOZ, Ems-Vechte-Welle

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