Am 8. Oktober 2021 hat der Bundesrat dem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Statt Fahrverboten für Geschwindigkeitsverstöße sind in Zukunft höhere Bußgelder vorgesehen. Hier wird es auch für Landwirte bei Regelverstößen teurer.
Endlich hat der Bundesrat die Rechtsunsicherheiten, die durch einen Formfehler entstanden sind, in der Straßenverkehrsordnung vom 20. April 2020 so korrigiert, dass sie in der Praxis funktioniert. Ziel des geänderten Bußgeldkatalogs ist es, Verkehrsverstöße so zu sanktionieren, dass die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger steigt. Für Autofahrer heißt das: die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen verdoppeln sich zum Teil.
Obwohl Geschwindigkeitsüberschreitungen für Traktoren und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Feldhäcksler wegen ihrer geringen Höchstgeschwindigkeit selten ein Problem sind, kommt es vor, dass ein 50 km/h-Traktor in der 30er-Zone zu schnell fährt. Wir haben zusammengefasst, welche Strafen auf Landmaschinen-Fahrer zukommen.
Diese neuen Strafen kommen bald auf LoF-Fahrer zu
Der aktualisierte Bußgeldkatalog sieht wesentlich höhere Strafen als bisher für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Deshalb lohnt es sich als Fahrer für Land- oder Forstwirtschaft (LoF) aufzupassen. Außerorts müssen Lkw-Fahrer und Pkw-Fahrer mit Anhänger bei bis zu 10 km/h bald mit 30 Euro statt wie bisher 15 Euro rechnen. Bei bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung verdoppelt sich fast das Bußgeld von 40 Euro auf 70 Euro.
Innerorts bei bis zu 10 km/h Überschreitung werden in Zukunft 40 Euro statt 20 Euro fällig. Lkw-Fahrer und Pkw-Fahrer mit Anhänger, die Geschwindigkeiten bis zu 15 km/h überschreiten, zahlen anstelle der bisherigen 30 Euro nun 60 Euro Strafe.
Geschwindigkeitsüberschreitungen über 60 km/h kosten zukünftig 800 Euro statt wie bisher 680 Euro. Übrigens: Fahrverbot droht Fahrern, bei denen innerhalb von 12 Monaten vor dem neuen Verstoß bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr erfasst worden ist.
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Neue Strafen für falsches Abbiegen und Durchfahrtsverbot
Landwirte, die mit einem Fahrzeug ab 3,5 t wie Traktor oder Lkw unterwegs sind, müssen beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahrer, die das nicht einhalten, werden mit einem neuen Bußgeld in Höhe von 70 Euro und mit einem Punkt in Flensburg abgestraft. Missachten Fahrer von Traktor, LKW und sonstigen Fahrzeugen über 3,5 t das Durchfahrtsverbot, sieht die neue Straßenverkehrsordnung Bußgelder in Höhe von 100 Euro und nicht wie bisher 70 Euro vor.
Bußgelder online ausrechnen
Zu schnell gefahren, falsch abgebogen oder den Abstand nicht eingehalten? Im neuen Bußgeldrechner erfahren Auto-, Lkw- und Traktorfahrer, ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen. Außerdem lässt sich hier ausrechnen, wie teuer Verkehrsverstöße mit Pkw oder Lkw sind.