Wie steht es um die Aktualität in Ihrem Verbandskasten? Seit dem 01. November gibt es neue Normen für die Ausstattung von Verbandskästen in Betrieben. Was hat sich geändert?
Vergangene Woche wies die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sich die Normen für Verbandskästen in Betrieben geändert hat. Dabei treffen die Neuerungen die kleinen Verbandskästen nach DIN 13157, aber auch die großen nach DIN 13169.
Was ist neu?
So wurde in der Neuerung die Anzahl der Wundschnellverbände erhöht. Sie zählen zu den am meisten gebrauchten Verbandsmaterialien bei der Ersten Hilfe. Zusätzlich wurden Hautreinigungstücher aufgenommen. Im KFZ-Verbandskasten sind diese schon länger Bestandteil. Auch zwei Gesichtsmasken gehören nun zur Ausstattung und erhöhen den Eigenschutz des Ersthelfers.
Die Unterschiede zwischen großen und kleinen Verbandskästen
Bei Betrieben, die große Verbandskästen bereithalten müssen, reichen laut SVLFG auch zwei kleine Kästen. Diese beinhalten bis auf die Anleitung zur Ersten Hilfe und die Verbandsschere den gleichen Inhalt wie ein großer. In dem Zusammenhang gibt die Versicherung zu bedenken, dass im Notfall die Erste-Hilfe-Materialien besser greifbar seien.
Wer darf einen KFZ-Verbandskasten nutzen?
Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können weiterhin auf einen KFZ-Verbandskasten zurückgreifen. Dieser muss dann in den Betriebsfahrzeugen aber auch in der Betriebsstätte selbst vorhanden sein. Die Versicherung empfiehlt bei bestehender Haltbarkeit, die Verbandskästen einfach um die fehlenden Materialien aufzustocken, statt sie vollständig zu ersetzen.