Maishäckseln
Norbert Schmees | am

Rote Gebiete: Welche wirtschaftlichen Folgen bringen sie mit sich?

Die Düngeverordnung schränkt in den Roten Gebieten die Düngung mit Stickstoff deutlich ein. Ein Pflanzenbauberater hat nachgerechnet, was das für den Anbau von Winterroggen und Silomais wirtschaftlich bedeutet.

Vor allem die Ausweisung der „Roten Gebiete“ und die daraus folgenden Einschränkungen bei der Düngung führen immer wieder zu heftigen Diskussionen. Dabei geht es vor allem um den verpflichtenden Abzug vom Stickstoff(N)düngebedarf von 20 % sowie die neuesten Vorschläge für den Maßnahmenkatalog, der noch vom Land Niedersachsen beschlossen werden muss. Diese fordern unter anderem:

  • Den Stickstoff aus organischen Düngern zu allen Hackfrüchten, außer Kartoffeln, um 10 % höher anzurechnen.
  • Eine verpflichtende Untersaat im Mais, wenn dieser nach dem 1. Oktober geerntet wird und danach eine Sommerung folgt. 
  • Die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde einzuarbeiten (die meisten Praktiker haben damit kein Problem).

Düngebedarf und Düngeplanung in Roten und Grünen Gebieten

Schritt 1 – Düngebedarf

Vor der Düngung muss immer die Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden.

In der Ausgabe 5/21 der LAND & FORST ist die DBE für Winterroggen und Silomais für „Grüne“ und „Rote Gebiete“ tabellarisch dargestellt.

Schritt 2 – schlagbezogene Düngeplanung

  • Aus ackerbaulicher Sicht ist es sinnvoll, den Winterroggen mit mindestens 40 kg/ha mineralischem N anzudüngen, um die Bestockung anzuregen.
  • Im „Grünen Gebiet“ dürfen dann 18 m³/ha Mastschweinegülle (MS) und 1 dt/ha 40er Kali gedüngt werden. Mit dieser Düngung ist der Düngebedarf gedeckt und der Roggen kann bei günstiger Witterung den gewünschten Ertrag bringen. Für eine anschließende Zwischenfrucht dürfen etwa 8 m³/ha MS ausgebracht werden. Somit ist es im „Grünen Gebiet“ möglich, dass sowohl der Roggen bedarfsgerecht gedüngt wird als auch die Zwischenfrucht (ZF) eine gute Bodenbedeckung und Biomasse als Gründüngung aufbaut.
  • Im „Roten Gebiet“ sollte die mineralische Startgabe auch gegeben werden. Deshalb wird die Güllegabe auf 12 m³/ha reduziert. Die Kalidüngung muss daher um 20 kg/ha erhöht werden. Zukünftige Versuche müssen zeigen, ob es möglich ist, eventuell nur mit organischen Düngern ansprechende Getreidebestände aufzubauen. Die Zwischenfrucht nach Roggen darf im „Roten Gebiet“ nicht mehr gedüngt werden. Daraus resultiert, dass auf den Roggenflächen im Roten Gebiet lediglich 12 m³/ha Mastschweinegülle verwertet werden können. Wird der Düngebedarf der ZF in die Kalkulation einbezogen, beträgt der Abzug im „Roten Gebiet“ bei N nicht 20%, sondern über 35 %. Das ist ein enormer Nachteil gegenüber den „Grünen Gebieten“.

Zwei Varianten im Silomais

Beim Silomais hat der Fachmann zwei Varianten geplant. Die erste Variante sieht eine mineralische Unterfußdüngung (UFD) mit 15 N und 10 P2O5 vor, bei der zweiten Variante wird die Gülle im StripTill-Verfahren ausgebracht und somit auf eine mineralische UFD verzichtet. Versuche zeigen, dass der Silomais die organischen Dünger besser verwerten kann. Auch im „Roten Gebiet“ können vergleichbare Mengen organischer Dünger zu Mais gedüngt werden. Hier wird lediglich die mineralische Ergänzung reduziert. Somit hat der Silomaisanbau im „Roten Gebiet“ einen deutlichen Vorteil bei der Verwertung der Organik gegenüber Getreide.

Welche wirtschaftlichen Folgen aus den Berechnungen von Herrn Schmees für Landwirt/innen in „Roten Gebieten“ hervorgehen, lesen Sie in der digitalen Ausgabe 5/21 der LAND & FORST.

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