Die Wetterbedingungen in den dunklen, kühlen Monaten erhöhen das Unfallrisiko – auch mit landwirtschaftlichen Maschinen. Deshalb bietet die Berufsgenossenschaft ihren Versicherten einen Zuschuss zum Fahrtraining.
Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining
Deshalb bieten die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings an. Gefördert wird neben der Teilnahme mit Schleppern und LKW auch die mit Transportern, Motorrädern, PKW und auf Anfrage auch mit Spezialmaschinen, zum Beispiel Erdbaumaschinen.
Gefahren einschätzen
Wer Gefahren besser einschätzen kann und weiß, wie im Ernstfall zu reagieren ist, kann Unfälle leichter vermeiden. In Fahrsicherheitstrainings können die Teilnehmer bei simulierten Wetterbindungen üben, mit Eis, Schnee und Regen auf der Straße sicher umzugehen. Auch das richtige An- und Abkuppeln von Gespannen sowie das Rangieren mit den landwirtschaftlichen Maschinen kann geübt und gefestigt werden.
Jeder Betrieb kann hierfür einmal jährlich einen Zuschuss beanspruchen. Dabei ist folgendes zu beachten: Die Kosten eines Trainings sind von den Betrieben komplett an den Veranstalter zu zahlen. Der Zuschuss wird von der LBG nur an den Mitgliedsbetrieb gezahlt. Die Trainings können je nach Fahrzeugart mit den Höchstbeträgen von 50 bis 150 Euro gefördert werden.
Formlos beantragen
Der Zuschuss kann unter Angabe der Teilnehmerzahl des Betriebes und dessen Mitgliedsnummer sowie der Fahrzeugart und des Programms des Anbieters formlos per Fax an 0561-785219068 oder per E-Mail an foerderung_praevention@svlfg.de beantragt werden.