Jetzt aber los: Höhere Einspeisevergütung, Wegfall der Umsatzsteuer - und es gibt ein paar weitere Pluspunkte für eine Solaranlage auf dem Dach in 2023.
Wer sich dieses Jahr eine PV-Anlage aufs Dach setzt oder in der Nähe seines Hauses installieren lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Umsatzsteuer, sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Gleiches gilt für einen mitgekauften Stromspeicher und alle übrigen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage 30 Kilowatt (kW) beträgt.
Ins öffentliche Stromnetz einspeisen
Aber es gibt noch mehr gute Nachrichten: Bisher konnten sich Hauseigentümer die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstatten lassen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben. Weil das einen gewaltigen bürokratischen Aufwand nach sich zog und außerdem für den selbst erzeugten Strom auch noch die Umsatzsteuer abgeführt werden musste, haben viele Besitzer von Hausanlagen darauf verzichtet. Auch die Festlegung, dass nur bis zu 70 % der Nennleistung der Anlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 25 kWp komplett. Für bereits bestehende Anlagen gilt die Wirkleistungsbegrenzung jedoch (leider) weiterhin.
Höhere Vergütungen und bessere Rendite
Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung steigt nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Volleinspeiseanlagen - also Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen - erhalten bis zu einer Leistung von 10 kWp sogar 13 Cent pro kWh und für den Anlagenteil ab 10 kWp noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde.
Mehr Geld für Strom aus Windkraft und Photovoltaik
Geringere Stromkosten
Die erhöhte Einspeisevergütung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen wurden. Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass die EU den neuen Vergütungssätzen für 2023 noch eine Freigabe erteilen muss. Neben der Einspeisevergütung kommen die Kosteneinsparungen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Fachberater sagen, dass die durchschnittliche Kosteneinsparung im vorigen Jahr Jahr von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde auf rund 19 Cent in diesem Jahr gestiegen.
Anlagen teurer geworden
Allerdings sind Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten ebenfalls teurer geworden. Kleine Photovoltaik-Anlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten nach Aussagen der Experten von energiefachberater.de im Schnitt 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto.
Wärmepumpe und Photovoltaik lassen sich gut verbinden
Die neuen Regelungen zum EEG 2023 wurden am 28.7.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten einige der Neuregelungen und Verbesserungen bereits für Anlagen, die ab dem 30.7.2022 in Betrieb genommen werden. Mit der Neufassung des EEG werden außerdem erstmals auch Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach installiert werden, sondern auf der Garage oder dem Gartenhaus. Voraussetzung hierfür ist aber ein Nachweis, dass die Installation auf dem Hausdach nicht sinnvoll ist. Bei Dachanlagen wird zudem die Vergütung deutlich angehoben. Das Baurecht gilt aber weiter, was bedeutet, dass eine Baugenehmigung nötig sein könnte.
Degression wird bis 2024 ausgesetzt
Außerdem bekommen Anlagen, die teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden (und das sind sicher die meisten), eine geringere Förderung, wegen der Einsparmöglichkeiten durch den selbst erzeugten Strom. Künftig können zudem Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombiniert werden. Die sogenannte Degression (also das Absinken) der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf einen halbjährlichen Rhythmus umgestellt. Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es zudem nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Es reicht, wenn Elektroinstallateure das machen.