Die EU-Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Die Entscheidung heißt konkret: Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten hierfür zunächst weiterhin von den Finanzbehörden eine Rückvergütung von 45 Cent pro Liter.
Möglich wurde dies auf Grund der Verlängerung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien, für die sich Julia Klöckner eingesetzt hatte.
Das Bundesministerium unterstützt zudem die Umstellung der Heizenergie von derzeit überwiegend fossilen Brennstoffen zu regenerativen Energieträgern. Hierfür sind bis 2023 rund 150 Millionen Euro veranschlagt.